Die Entscheidung der Justiz, das Verfahren gegen Diess und Pötsch gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, wird ein strafrechtliches Nachspiel haben. Angemessen wäre es, wenn beide Beschuldigten die Geldauflage aus eigener Tasche zahlen, so wie Otto Normalverbraucher. Tatsächlich zahlt aber der VW-Konzern die Millionen. Damit aber zahlen die VW-Aktionäre die Zeche. Zu den Aktionären gehört auch das Land Niedersachsen, also der oberste Dienstherr der Staatsanwaltschaft Niedersachsen. Widerliches Detail: Diese Zahlung führt dazu, dass VW weniger Steuern zahlen muss. Somit zahlt letztlich auch jeder VW-Besitzer die Strafe mit. Die Aufbereitung des Dieselskandals gerät durch staatliche Hilfe so immer mehr zur Farce.

 

Wir werden in dieser Angelegenheit Strafanzeige gegen die Verantwortlichen im Aufsichtsrat der Volkswagen AG erstatten wegen des Verdachtes der Untreue. Anlegergelder dürfen nicht dazu missbraucht werden, Vorstände freizukaufen. Entweder sind die beiden unschuldig, dann werden sie freigesprochen. Oder sie sind schuldig, dann sind sie zu verurteilen. Dass der Konzern diese Aufklärung torpediert, ist nichts anderes als eine unzulässige Abschaltvorrichtung zu Lasten des berechtigten Aufklärungsinteresses der Allgemeinheit. Der Volksmund weiß: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.