Bundesverfassungsgericht: Mehr Kinder bedeutet weniger Beitragszahlung in die Pflegeversicherung
Im Ergebnis sagt das Bundesverfassungsgericht, dass das gegenwärtige System der sozialen Pflegeversicherung Eltern mit mehr Kindern gegenüber solchen mit weniger oder gar keinen Kindern benachteiligt, weil der Erziehungsmehraufwand im geltenden Beitragsrecht keine Berücksichtigung finde. Die Gesetzgeber müssen dann unterscheiden und bis Juli 2023 eine Neuregelung treffen.
Positiv daran ist:
Man kann darüber nachdenken, ob kinderreiche Familie nicht schon für die Vergangenheit rückwirkend nachträglich besser zu stellen sind, weil der Zustand vom Bundesverfassungsgericht ja als illegal bezeichnet wurde. Die Korrektur müsse dann auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelung berechnet werden, mindestens rückwirkend bis zu einem Zeitpunkt der Verjährung und wahrscheinlich wird sich der Gesetzgeber „unsozial“ zeigen und mitteilen, wer nicht geklagt, kommt auch nicht in einen Genuss.
Negativ könnte daran sein:
Der Gesetzgeber sieht so etwas immer gern als Hebel für eine Neuberechnung. Es ist nicht auszuschließen, dass die Beiträge für die kinderreichen Familien so bleiben und für die kinderarmen Beitragszahler (kräftig) ansteigen.
Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts wurde wie folgt verlautbart:
Pressemitteilung Nr. 46/2022 vom 25. Mai 2022
UPDATE zum Kriegsverbrecherurteil
Das muss man sich vor Augen halten: Es war der 28.02.2022, als der Soldat im Nordosten der Ukraine den 62-jährigen Oleksandr Schelipow mit einer Kalaschnikow/Sturmgewehr in den Kopf schoss, weil er mit dem Fahrrad unterwegs war. Die Verurteilung erfolgte zum 23.05.2022 und damit keine drei Monate später. Das ist beachtlich.
Das erste (unechte) Kriegsverbrecherurteil in der Ukraine
Der 21-jährige russische Vadim S. ist zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden, weil er einen offensichtlich unbewaffneten und völlig harmlosen Zivilisten auf dem Fahrrad erschossen hat. Der Soldat kann zwar noch Berufung gegen das Urteil einlegen. Das wird aber der Sache selbst nicht nützen, weil er die Tat als solches auch eingeräumt hat, durch Geständnis. Die Verteidigung hatte plädiert, dass der Soldat ja nur auf Befehl gehandelt habe. Aber auch das wird dem Soldaten nichts nützen. Diese Argumentation hat schon bei den sogenannten Maueropferprozessen nichts gebracht. Hier war nicht einmal eine Mauer beteiligt, sondern reine Mordlust des Soldaten oder seines Vorgesetzten. Ein „echter“ Kriegsverbrecherprozess wäre ein Prozess vor dem Kriegstribunal in Den Haag. Vorliegend war es vorliegend ein Mordprozess im Rahmen des Strafgesetzbuches der Ukraine. Allerdings ist noch so zügig noch kein Kriegsverbrechen nach Tatbegehung überführt und abgeurteilt worden. In der Vergangenheit hat dies Jahre gedauert, wenn es dazu überhaupt kam.
Fortschreibung Gemeinsamer Mietspiegel Konstanz-Allensbach-Reichenau 2022
Aus der Pressemitteilung der Stadt Konstanz:
Die Stadt Konstanz und die Gemeinden Allensbach und Reichenau schreiben zusammen mit dem EMA-Institut für empirische Marktanalysen den gemeinsamen Mietspiegel fort. Diese Fortschreibung wird den vorhandenen Gemeinsamen Mietspiegel Konstanz-Allensbach-Reichenau 2020 mit aktuellen Zahlen ersetzen und wieder einen Überblick über den Mietmarkt der drei beteiligten Gemeinden biete. Das Gemeinschaftsprojekt trägt wesentlich zur Rechtssicherheit bei der Mietpreisfestlegung auf dem Wohnungsmarkt bei. Für die repräsentative Erhebung, die ab Mitte Mai 2022 stattfindet, ist ein hoher Rücklauf ausgefüllter Fragebögen erforderlich.
OLG Karlsruhe weist derzeit Klagen zum Dieselmotor EA 288 von VW zurück
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in der Berufungsinstanz am 29.04.2022 und 03.05.2022 in sechs zum VW-Dieselmotor EA 288 und Schadensersatzansprüche der Kläger abgewiesen, anders als beim Motor EA 189 läge noch kein sittenwidriger Betrug vor.
Der Urteilstext in den entschiedenen Fällen liegt uns noch nicht vor, lediglich eine Pressemitteilung. Danach hat das Oberlandesgericht die Schadensersatzklagen abgewiesen mit der Argumentation, weil es in dem „Nachfolgemotor“ keine versteckten Abschalteinrichtungen nachgewiesen seien, die eine sittenwidrige Schädigung der Eigentümer belegen. Der Senat sieht weder das sogenannte Thermofenster, das die Abgasrückführung zur Abgasreinigung außerhalb eines bestimmten Temperaturfensters reduziert oder abschaltet, als sittenwidrige Abschalteinrichtung noch die sogenannte Fahrtkurvenerkennung, die dem Motor signalisiert, ob sich das Fahrtzeug in freien Verkehr oder auf einem Prüfstand befindet.