Stuttgarter Richter rechnen mit einer Klagewelle gegen Mercedes-Benz
Das berichtet die Wirtschaftswoche in ihrer Onlineausgabe vom 21.07.2022. Richter am Landgericht Stuttgart rechnen wegen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Thermofenster-Technik nunmehr auch mit einer Klagewelle gegen Mercedes-Benz.
Der EuGH hat die Thermofenster grundsätzlich als illegal eingestuft. Das könnte dazu führen, dass es zu einer Beweislastumkehr kommt, dass der Fahrzeughersteller nachweisen muss, dass das Thermofenster nicht nur dem Grunde nach, sondern auch in ihrer konkreten Ausformung zwingend dem Motorschutz dient und deshalb unerlässlich ist. Dient es nur dazu im Prüflauf die Emissionswerte einzuhalten, sonst nicht, ist die Technik „Schmu“.
Ein Tesla ist halt kein Audi
Bereits im Mai dieses Jahres haben wir über Qualitätsmängel bei Modell 3 Long Range berichtet. EFAHRER.com berichtet nun von einem weiteren Gutachten, wonach es in der Fertigungslinie des Modell 3 erhebliche Qualitätsmängel gibt. TESLA spricht von Abweichungen „kosmetischer Natur“. Bei genauer Begutachtung durch den Gutachter entpuppen sich „die Mängel kosmetischer Natur“ als Risse in der Karosserie. Das ist bedenklich. Der Gutachter des betroffenen Fahrzeuges hält es für unwahrscheinlich, dass dieses Modell so im kommenden Jahr durch den TÜV kommt. Verwunderlich ist, dass das Problem nicht neu ist. Tesla kennt das Problem bereits seit 2017, so EFAHRER.com. Trotz der zwischenzeitlich angelaufenen Produktion in Deutschland (Berlin), ist das, was TESLA abliefert doch keine deutsche Wertarbeit, kein AUDI eben.
Wer haftet bei Angriffen von Wölfen?
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied jüngst (Beschluss vom 24.09.2020 und 03.11.2020, Az. 11 U 61/20), dass Landwirte bei Fehlgeburten von Schafen infolge eines Wolfsangriffes keinen Anspruch auf Schadensersatz vom Land haben.
Bei dem betreffenden Sachverhalt handelte es sich um zwei Schäfer, deren Herden im Spätherbst 2018 mehrfach von einem Wolf angegriffen wurden, sodass letztlich zwölf Schafe starben und es bei 140 trächtigen Schafen zu Fehlgeburten kam. Daraufhin wurde der Wolf 2019 zum Abschuss freigegeben, da der Wolf zuvor mehrfach angeblich wolfsichere Zäune überwand. Dass der Wolf 2020 starb lag aber nicht an einem Abschuss, sondern einem Autounfall in Niedersachsen.
EuGH: Thermofenster i.d.R. unzulässig
Der Europäische Gerichtshof hat sich mehr zu den Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen geäußert und stellt klar, dass Thermofenster grundsätzlich rechtswidrig sind, wenn sie „einen überwiegenden Teil des Jahres“ einen höheren Ausstoß an Schadstoffen zulassen.
Damit rücken auch die neueren Diesel-Motoren, nicht nur von Volkswagen, sondern auch von FIAT Chrysler ins direkte Blickfeld. Allein im VW-Konzern dürften vier Millionen weitere Autos als manipuliert gelten.
Der Europäische Gerichtshof hat den Herstellern aber eine gewisse Hintertür geöffnet. Die Hersteller können innerhalb einer überschaubaren Frist die festgestellten Mängel noch beseitigen, bevor Schadensersatz geleistet werden kann oder der Erwerber einen Anspruch auf Rückübertragung hat.
Musterfeststellungsklage Update: Mercedes gerät in die Defensive
Mercedes-Kunden, deren Fahrzeug mit einem EURO-6-Motor ausgestattet sind, können hoffen. Umgekehrt gerät Mercedes in die Defensive. Die Richter sehen bei diesen Fahrzeugen Anhaltspunkte für den vorsätzlichen Einbau illegaler Abschalteinrichtungen. Hier verlangt das Gericht weitere Aufklärung von Mercedes-Benz und der an der Motorenentwicklung beteiligten Personen, die jetzt namentlich benannt werden sollen.
Ausgehend vom Motortyp OM651 handelt es sich um die Fahrzeugmodelle:
- GLC 220 d 4Matic
- GLC 250 d 4 Matic
- GLK 220 BlueTec (4Matic)
- GLK 250 BlueTec (4Matic)
Keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Handlung sahen die Richter bei den EURO-5-Motoren. In den Fahrzeugmodellen
- GLK 200 CDI
- GLK 220 CDI
- GLK 220 CDI (4Matic)
Dass die „verloren“ sind, darf dennoch bezweifelt werden, weil es auf den Vorsatznachweis möglicherweise im Einzelfall gar nicht erst ankommt. Das Gericht hat auch den neuen Verhandlungstermin vertagt auf den 24.01.2023 und erwartet bis dahin eine vielleicht vorgreifliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes und vor allem des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). In dem am Europäischen Gerichtshof anhängigen Verfahren hat der Generalstaatsanwalt in seinem Schlussantrag am 02.06.2022 vorgeschlagen, dass Verbrauchern im Abgasskandal bei der Verwendung von Thermofenstern generell Schadensersatz zustehen soll. Mit anderen Worten: Die Unzulässigkeit indiziert die Schadensersatzpflicht.