Warnung vor „Blitzerschutz-4-you.com“
Wer steckt hinter den aufdringlichen Werbeaktionen der Blitzerschutz-4-you.com?
Im Impressum wird eine brasilianische Adresse bzw. Firma angegeben. Das ist offensichtlicher Quatsch. Wahrscheinlich steckt eine Person in der Schweiz dahinter. Die Faxnummer 0041 44 580 66 52 lässt auf den Großraum Zürich schließen. Im Interesse einiger Mandanten würden wir gerne einmal mit dem Firmeninhaber sprechen.
3. Update: Massenabmahnung wird jetzt von der Staatsanwaltschaft überprüft
Wir hatten die Herren Samir Martin Ismail und Rechtsanwalt Kilian Lenard angeschrieben, weil die vielfachen Abmahnungen zu dem Anfangsverdacht führen, dass hier ganz gezielt nur "Kasse" gemacht werden soll. Das wäre jedoch ein Missbrauch der Datenschutzgrundverordnung, weil es dann den Abmahnern nicht um die Regulierung und Säuberung des Internets geht, sondern darum, möglichst viele Personen abzumahnen und abzukassieren. Unsere Anfrage blieb von beiden unbeantwortet, obwohl ich die Herren auf die Brisanz hingewiesen hatte, insbesondere weil in fast identischen Fällen in Österreich jeweils Strafanzeige gegen die Protagonisten gestellt wurde.
Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres möglich
Eine Ehe kann auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. allerdings nur ausnahmsweise. Die Voraussetzungen hierfür sind eng auszulegen:
Erforderlich ist danach, dass es für den antragstellenden Ehegatten eine unzumutbare Härte bedeutet, trotz des Getrenntlebens die Ehe auch im Sinne eines bloßen verheiratet seins weiter fortzuführen. Die Gründe müssen dazu in der Person des anderen Ehegatten liegen. In dem vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedenen Fall sahen die Richter die Voraussetzungen als erfüllt an. Die Antragstellerin habe glaubhaft gemacht, dass der Antragsgegner nach einem Gewaltexzess und der darauf getroffenen Regelungen zur Überlassung der Ehewohnung und zu einem Näherungs- und Kontaktaufnahmeverbot weiterhin in bedrohlicher Weise den Kontakt zu ihr gesucht hat. Daher sei es nicht verfrüht, das Scheidungsverfahren schon vor Ablauf eines Jahres nach der Trennung einzuleiten.
Ehrloser und unsittlicher Lebenswandel ist kein Grund (mehr) für einen Pflichtteilsentzug
Will der Erblasser einem Erben den Pflichtteil entziehen, kann er das nicht mehr mit einem „ehrlosen und unsittlichen Lebenswandel“ begründen. Zwar ist das früher so im Gesetz gestanden, doch ist diese Regelung seit 2010 abgeschafft worden. Für Erbfälle nach dem 01.01.2010 gelten daher die neuen Vorschriften. Dabei ist es unerheblich, ob sie an Ereignisse vor Inkrafttreten der Erbrechtsnovellierung anknüpfen. Auf einen ehrlosen und unsittlichen Lebenswandel kann die Pflichtteilsentziehung also nicht mehr gestützt werden.
Papierführerschein in Kartenführerschein umtauschen, sonst droht Bußgeld
Aus dem Papierführerschein (auch „Lappen“ genannt) wird nun zwingend ein Kartenführerschein. Damit nicht alle Führerscheininhaber gleichzeitig die Ämter stürmen, sind die verpflichtenden Umtauschfristen gestaffelt. Für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, deren Führerschein bis zum 31.08.1998 ausgestellt wurde, ist die Umtauschfrist am 20. Juli 2022 abgelaufen. Seit dem 11. Juli 2022 droht jedem "Papierträger" dieser Altersgruppe ein Verwarnungsgeld von 10,00 €.
Bis 19. Januar 2033 werden dann 40 Millionen Führerscheine umgetauscht sein.
Die Jahrgänge 1959 bis 1964 haben noch Zeit bis 19. Januar 2023, die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024, usw.
Ist es ratsam seinen Führerschein schon jetzt umzutauschen, auch wenn man noch lange nicht dran ist?
Nein. Der Führerschein wird immer auf eine Zeitdauer von 15 Jahren ausgestellt. Wer ihn früher beantragt, dessen 15 Jahre laufen natürlich früher ab. Man sollte den Führerschein umtauschen nicht auf den letzten Drücker, vielleicht im letzten Vierteljahr vor Fristablauf.