Flucht vor der Polizei kann verbotenes Autorennen sein
Flieht ein Verkehrsteilnehmer mit seinem PKW vor einem Streifenwagen, um einer Polizeikontrolle zu entgehen, kann dies den Tatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens erfüllen. Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden.
Angeklagt war ein zur Tatzeit 20 Jahre alter Mann. Er fiel einer Polizeistreife durch seine Fahrweise auf. Der Angeklagte hatte jedoch nach eigenen Angaben mit einem Freund gewettet, dass er sich nicht erneut von der Polizei anhalten lassen werde, nachdem er schon einige Tage zuvor kontrolliert worden war. Der Angeklagte fuhr deshalb mit hoher Geschwindigkeit durch den Ort davon. Obwohl der Streifenwagen bis auf 130 km/h beschleunigte und Anhaltesignale gab, mussten die Beamten schließlich die Verfolgung abbrechen, um keine unbeteiligten Dritten zu gefährden. Kurze Zeit später konnte die Polizei jedoch das Fahrzeug und damit auch den Angeklagten ausfindig machen und zur Rede stellen.
Die Staatsanwaltschaft erhob aufgrund seiner Flucht Anklage gegen den jungen Mann beim Amtsgericht. Dieses sprach den Angeklagten im Sommer 2020 des verbotenen Kraftfahrzeugrennens und der Straßenverkehrsgefährdung schuldig. Es erlegte ihm unter Anwendung von Jugendrecht eine Geldauflage von 1.000,00 € auf und verpflichtete ihn, an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen. Zudem entzog es ihm die Fahrerlaubnis und verfügte eine Sperrfrist von einem Jahr auf Wiedererteilung.
Minderjährige Täter können zivilrechtlich haftbar gemacht werden, auch wenn sie noch nicht strafmündig sind
Täter unter 14 Jahren können in Deutschland nicht vor ein Strafgericht gestellt werden. Das gilt auch, wenn dabei jemand getötet wird. So haben im Jahr 2023 eine 12- und eine 13-jährige Täterin ihre Freundin überfallen, mit einem Messer traktiert und dann eine Böschung hinuntergestoßen. Das Opfer verstarb an den 74 Messerstichen, wie die Rechtsmedizin in Mainz feststellte.
Nun haben die Eltern des Opfers die beiden Täterinnen auf Schmerzensgeld verklagt in Höhe von mindestens € 50.000,00. Aus Justizkreisen war zu erfahren, dass gegen die Ältere zwischenzeitlich ein Versäumnisurteil erlassen wurde, das jüngere Mädchen sich hingegen mit einem Rechtsbeistand gegen die Inanspruchnahme wehrt.
Zwar sind die beiden Täterinnen noch minderjährig und nicht in der Lage das Schmerzensgeld auch nur ansatzweise aufzubringen, doch kann man die Mädchen wahrscheinlich ein Leben lang mit der Forderung verfolgen. Eine Privatinsolvenz hilft hier nicht weiter, da deliktische Ansprüche von einer sogenannten Restschuldbefreiung umfasst sind.
Kaffeepause zur falschen Zeit - fristlose Kündigung
Auch, wenn eine Beschäftigte für nur etwa zehn Minuten Kaffee trinken geht und sich während dieser Zeit nicht bei der elektronischen Zeiterfassung ausstempelt, riskiert man eine außerordentliche Kündigung. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgericht Hamm ist in einem solchen Fall eine Abmahnung entbehrlich, wenn die Beschäftigte die Tat zunächst auch noch leugnet und zu verschleiern versucht. In solchen Fällen kann auch nur ein einmaliger Verstoß zur fristlosen Kündigung ausreichen. Das Gericht sieht in einem vorsätzlichen Missbrauch der Stempeluhr einen enormen Vertrauensbruch.
Weselskys Mannen: Dürfen die das? ... Noch!
Die Lokführer der GDL stellen 0,05% der deutschen Bevölkerung dar und nehmen mit ihrem Streik wiederholt die ganze Nation in Geiselhaft. Sie verdienen bereits mehr als der in Deutschland übliche Durchschnittslohn. Da hat man unter solchen Umständen seine Interessen so rigoros durchsetzen? Im Moment schon, weil es nicht ausreichend gesetzliche Einschränkungen gibt.
Eine Reihe von Universitätsprofessoren (Rudkowski, Fuhlrott) sind der Auffassung, dass in lebenswichtigen Bereichen und Betrieben Arbeitskämpfe zum Schutz Dritter reguliert werden können. Die Bahn ist eine solche kritische Infrastruktur. Und das macht sich Claus Weselsky zu nutze. Nicht sein Verhandlungsgeschick ist Trumpf, sondern die Macht, mit relativ wenig Personen ganze Branchen lahmzulegen.
Nicht gesucht, aber gefunden: Volkes Feind Nr. 1 ist Claus Weselsky
Staatsfeind Nr. 1 ist bereits der Bundeskanzler. Der fällt ebenfalls durch reine Blockaden, durch Verweigerung auf. Er schwächt damit nicht nur die Ukraine (insbesondere durch die permanente Verweigerung der Taurus Marschflugkörper), dem Kanzler scheint auch nicht bewusst zu sein, wie gefährlich und wie teuer seine Fehleinschätzung noch werden wird. Dann wird er sich aber zwei Augenklappen anziehen und abtauchen.
Zurück zum Volksfeind: Auch Weselsky will nur blockieren, für eine kleine Minderheit von Zugführern noch mehr herausholen – Nein, er will für sich etwas herausholen. Er weiß, dass das, was er tut, der Bevölkerung und der Bahn richtig weh tut und deswegen macht er genau weiter. Was er übersehen hat, dass er durch sein jährliches Geplänkel die Bahn generell unattraktiv macht. Gut, dann brauchen wir auch weniger Lokführer. Claus Weselsky will sich vor seinem Ruhestand noch ein Denkmal setzen. Das ist die eigentliche Triebfeder.