Was ist ein "Berliner Testament"?
Das Berliner Testament ist ein Ehegattentestament im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Für Ehegattentestamente gelten folgende Regelungen:
Das gemeinschaftliche Testament kann nur von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden. Es reicht, wenn einer der beiden Ehepartner das Testament eigenhändig schreibt und beide die Erklärung mit eigener Hand unterschreiben.
Die Ehegatten sollten das Schriftstück mit Ort und Datum versehen.
Die Abmahnung und Kündigung im Arbeitsrecht
Das Bundesarbeitsgericht verlangt grundsätzlich vor einer verhaltensbedingten Kündigung eine vorherige Abmahnung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, da eine Kündigung stets das letzte Mittel darstellen muss. Eine Abmahnung ist die Aufforderung, ein arbeitsvertragswidriges Verhalten einzustellen sowie dieses künftig zu unterlassen.
Eine Abmahnung muss daher das Fehlverhalten des Arbeitnehmers exakt und konkret beschreiben und bestenfalls mit Ort, Datum und Uhrzeit versehen werden. Auch der Hinweis, dass ein weiteres künftiges Fehlverhalten des Arbeitnehmers zur Kündigung führt oder jedenfalls dazu führen kann, ist notwendiger Bestandteil einer Abmahnung. Die Abmahnung sollte zudem zeitnah erfolgen (Faustformel: 14 Tage), um den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und der entsprechenden Rüge zu wahren. Es sei denn, der Arbeitgeber hat Nachforschungen oder dergleichen anzustellen, um sich des Fehlverhaltens sicher sein zu können. Nachfolgend muss dem Arbeitnehmer, vor dem Ausspruch einer Kündigung, eine „Bewährungszeit“ von mindestens vier Wochen gewährt werden, in der er zeigen kann, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten handelte. Wenn sich der Arbeitnehmer daraufhin längere Zeit kein Fehlverhalten zuschulden kommen lässt, verliert die Abmahnung ihre Warnfunktion und folglich ihren Vorstufencharakter zur Kündigung.
Trotz Verzicht auf Probezeit greift Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten
Enthält ein Arbeitsvertrag die Klausel „Es wird keine Probezeit vereinbart.“, liegt darin für sich genommen keine Vereinbarung des Verzichts auf die sechsmonatige Wartezeit bis zum Eingreifen des allgemeinen Kündigungsschutzes nach § 1 Abs. 1 KSchG.
Hierauf machte das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg aufmerksam. Die Richter wiesen darauf hin, dass mit der Vertragsklausel nur klargestellt werde, dass keine Probezeit im Sinne des § 622 Abs. 3 BGB, die zu einer kürzeren Kündigungsfrist führen würde, vereinbart wird. Abbedungen ist damit nur die Kündigungsfrist von zwei Wochen innerhalb der ersten sechs Monate. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift dagegen weiterhin erst nach Ablauf der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses. Bis dahin kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Kündigungsgründen kündigen.
Abfindung: Wie viel steht Arbeitnehmern eigentlich zu?
Vor allem nach einer Kündigung steht die Frage nach einer möglichen Abfindung im Raum. Diesbezüglich existieren eine ganze Reihe von Irrtümern sowie Halbwahrheiten. Denn die meisten Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie ein Recht auf eine Abfindung haben. Denn schließlich erhalten Manager von Spitzenkonzernen oftmals Millionenbeträge, wenn sich ihre Firma von ihnen trennt. Doch dies ist laut aktuellem Arbeitsrecht nicht automatisch bei jedem Arbeitsverhältnis der Fall.
Was wird sinnvollerweise in einem Ehevertrag geregelt?
Viele Ehepaare brauchen eigentlich keinen Ehevertrag, denn die Gesetzeslage regelt den Durchschnittsfall, der auf die Lebenssituationen vieler Paare bestens passt. Es können jedoch finanzielle Grundkonstellationen gegeben sein oder veränderte Lebenssituationen, die ggf. zu einem späteren Zeitpunkt einen Ehevertrag erfordern. In einem solchen Ehevertrag kann und sollte u. U. geregelt sein: