Der Ausgang des Urteils des Bundesverfassungsgerichts am 26. März 2025 wird maßgeblich darüber entscheiden, ob und in welcher Form der Solidaritätszuschlag fortbesteht. Laut dem Artikel von Karsten Seibel gibt es im Wesentlichen drei Szenarien:
Extremfall: Rückzahlung von 67 Milliarden Euro
Falls die Richter zu dem Schluss kommen, dass mit dem Auslaufen des Solidarpakts II (Ende 2019) die gesetzliche Grundlage für den Solidaritätszuschlag entfallen ist, könnte der Bund verpflichtet sein, alle Einnahmen aus den Jahren 2020 bis 2024 zurückzuzahlen – was etwa 67 Milliarden Euro bedeuten würde. Obwohl dieses Szenario als eher unwahrscheinlich gilt, wäre es ein gravierender Einschnitt in die Staatsfinanzen.
Scholz und Baerbock lassen vermutlich am 05.03.2025 mindestens 147 Afghanen mit teilweiser "alternativer Glaubhaftmachung" einfach so nach Deutschland einreisen
Damit nicht genug. Sie holen solche Personen sogar noch auf Kosten der deutschen Steuerzahler mit dem Flugzeug in Afghanistan bzw. Pakistan ab! Getarnt sind solche Flüge als Rückholaktion ehemaliger Ortskräfte, die seinerzeit die Bundeswehr unterstützten. Dieses Merkmal trifft aber nur auf zwei Passgieren von über 147 zu.
Der Vorsitzenden der Bundespolizeigewerkschaft Heiko Teggatz hat Bundeskanzler Olaf Scholz in einem Brandbrief von Anfang der Woche darum gebeten, den nächsten Flug auszusetzen, denn die Auswahl der Afghanen erfolge unkontrolliert durch nichtstaatliche Organisationen und Proxy Pässe, welche durch die Taliban ausgestellt sind und international keine Anerkennung haben. Man wisse gar nicht, wer diese Personen letztendlich sind. Im Hinblick auf den islamistischen Terrorismus sei eine solche Verfahrensweise hochriskant und unverantwortlich.
Sollte der Noch-Bundeskanzler die Landung eines solchen Flugzeuges am Mittwoch nicht unterbinden, werden wir wegen dieser Vorgehensweise Strafanzeige gegen den Kanzler stellen. Gegen Frau Baerbock haben wird schon Strafanzeige erstattet. Es wird extra darauf hingewiesen, dass der Brandbrief der Bundespolizei kein Fasnachtscherz ist! SPD und Grüne meinen das ernst, selbst nachdem sie abgewählt worden sind. Faktisch liegt ein Einschleusen von Ausländern vor, strafbar nach § 97 AufenthaltsG und die Gefährdung von Bürgen der Bundesrepblik Deutschland von Personen, von denen man nicht weiss, wer sie sind. Die Bild-Zeitung hat weiter berichtet, dass Blanko-Papiere "zum Selbstausfüllen" verteilt worden seien.
Kein "Asylantenabholdienst"! Aufnahmestopp von Afghanenflügen gefordert
ntv berichtet am 04. März 2925:
Unionsfraktion will Aufnahmestopp von Afghanen bis zur Regierungsbildung
Das Auswärtige Amt plant wohl für Mittwoch den nächsten Charterflug mit Afghaninnen und Afghanen nach Deutschland - ein "ungeheuerlicher Vorgang" für die stellvertretende Unionsfraktionschefin Andrea Lindholz. Die CSU-Politikerin kritisierte, dass die Strukturen des Bundesaufnahmeprogramms "in höchstem Maße fragwürdig" seien: "In einem intransparenten Verfahren werden Personen ausgewählt, deren Identitäten sich offenbar schon als falsch erwiesen haben."
[ https://www.n-tv.de/der_tag/Der-Tag-auf-ntv-de-am-Dienstag-4-Maerz-2025-article25603566.html ]
Das sehen wir auch so. Das ist möglicherweise ein bizarrer Machtmissbrauch der Außenministerin Baerbock. Müssen wir künftig alle "Gefährdeten" aus irgendwelchen Krisenregionen abholen?
Wir haben wegen des Auswuchses bereits gestern vorsorglich bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen die Außenministerin wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern erstattet, bevor nach dem Gleichheitsprinzip beispielsweise Eritreer den Deutschen Asylantenabholdienst bestellen.
Haftung bei Neulandmethoden
Eine Behandlungsmethode, die noch nicht hinreichend klinisch getestet ist, nennt man Neulandmethode. Hört sich bedenklich an, stellt jedoch nicht automatisch einen Behandlungsfehler dar.
Deswegen hat der BGH in seinem Urteil vom 18.05.2021 entschieden: Bei Neulandmethoden müssen strenge Anforderungen an die Patientenaufklärung und Sorgfaltspflichten der zu Behandelnden gelten. Jeder Patient muss nach ausführlicher Aufklärung über die Sachlage und Risiken umfassende Kenntnis erlangt habe, um selbst entscheiden zu können, ob er sich der Behandlung unterziehen möchte.
Der Entscheidung lag ein Sachverhalt zugrunde, bei dem einem Patienten eine neuartige Bandscheibenprothese eingesetzt wurde, bei der noch keine längerfristigen klinischen Studien über die Haltbarkeit des Produkts durchgeführt wurden. Der Patient musste mit Brüchen und Auflösung der Prothese kämpfen, sodass der Hersteller alle Prothesen zurückrief. Die Prothese musste wegen starken Schmerzen entfernt werden.
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