UPDATE: Gastronomen, Hoteliers, Veranstalter, Einzelhändler sollten jetzt Entschädigungsantrag stellen!
War der Lockdown staatlich verordnet, steht den betroffenen Unternehmern möglicherweise ein viel weitgehender Entschädigungsanspruch zu, als bislang in der Öffentlichkeit und von Verbänden diskutiert wird. Wir haben bundesweit für eine Reihe von Gastronomen, Hotelbetriebe, Schausteller, Diskothekenbetreiber, Einzelhändler, Künstler wegen Veranstaltungsausfall u.a. Entschädigungsanträge gestellt, soweit die verordnete oder faktische Betriebsschließung der Anwendung des Infektionsschutzgesetzes beruht und in der Folge zum Stillstand des Geschäftsbetriebes geführt hat. Der gesetzliche Lockdown war politisch beabsichtigt und nach der Gemengelage wohl auch (in der Intensität) vorsorglich sinnvoll. Von ganzen Branchen wurden hierbei Sonderopfer abverlangt, die zumindest analog zu einem Entschädigungsanspruch führen. Davon umfasst ist grundsätzlich der durchschnittliche Umsatz, der durch die Betriebsschließung verloren ging. Im Zweifel berechnet sich der Umsatzverlust aus den Vergleichsmonaten bzw. Vergleichswochen des Vorjahres.
Haftentlassung von James Liang könnte zum Problem von VW werden
Herr James Liang befindet sich im Ruhestand. Er ist auf Bewährung frei. Zuvor saß er in den USA ein Haft wegen manipulierter Dieselfahrzeuge. Neben dem VW-Manager Oliver Schmidt ist damals auch der VW-Ingenieur James Liang verhaftet worden. Das Problem für Volkswagen ist: Herr Liang weiß viel. Und er saß vielleicht auch als Lückenbüßer für andere. Wir haben ihn bereits in mehreren Dieselklagen als Kronzeuge benannt, insbesondere für den Fall, dass dem ehemaligen Vorstand Dr. Martin Winterkorn die Erinnerung fehlen sollte.
Die Verfahrenseinstellung gegen VW-Chef Diess ist contra legem und schadet dem Ansehen des Rechtsstaates
Es ist wohl der größte industrielle Betrug in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands. Durch Fehlverhalten der Führungsriege bei VW ist dem Konzern schon jetzt ein Milliardenschaden entstanden. Und jetzt das: die ermittelnde Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen eine Auflage ein, die allenfalls in Aktionären und Fahrzeugkäufern weh tut. Die 9 Millionen € zahlen nicht etwa die Beschuldigten, als vielmehr die Volkswagen-Aktionäre und die künftigen Autokäufer im Rahmen des Kaufpreises.
Die Frage, wer wann was in diesem Skandal musste, ist von essenzieller Bedeutung für die Aufarbeitung und Haftungszuordnung der Verantwortlichen. Und zwar nicht nur für die Pflichtmitteilungen an der Börse, sondern auch in den vielen tausenden Betrugsprozessen, wo den Käufern reihenweise dreckige Diesel verkauft wurden. 'Schwere der Schuld' dürfte hier nicht zu verneinen sein.
Die Einstellungsmöglichkeit nach § 153 a Strafprozessordnung (Zahlung einer Geldauflage) wurde entwickelt, um die Justiz von kleineren Straftaten zu entlasten. Nicht gedacht ist diese Regelung für gewerbsmäßigen millionenfachen Betrug. In keinem anderen Nachkriegsprozess ist – bereits gemessen an der Anzahl der Geschädigten – das Aufklärungsinteresse der Opfer, der Wirtschaft und des Rechtsstaates mehr gegeben als in dieser Sache.
Wie Volker Votsmeyer im Handelsblatt vom 21.05.2020 richtig festgestellt hat, schadet der Dielen im VW-Prozess dem Rechtsstaat. Dagegen erscheint die Kommentierung von Martin Murphy in der gleichen Zeitung vom 20.5.2020, dass die Empörung über das Verfahrensende 'fehl am Platze' sein wie ein neues Murphy's Law. Wenn angeblich die Belege noch nicht ausreichen, muss eben weiter ermittelt werden. Bequemlichkeit ist kein Einstellungsgrund. Zu bedenken ist auch, dass es hier um ein pflichtwidriges Unterlassen geht. Es ist hier nicht bekannt, wann diese Personen die betrügerischen Verkäufe der Fahrzeuge eingestellt und unterbunden haben. Es geht nicht darum, ob Diess und Pötsch den Dieselbetrug 'erfunden' haben, sondern um die Frage, warum sie den Betrug nicht sofort gestoppt haben. Das darf man von den Managern eines Weltkonzerns erwarten, insbesondere bei deren Gehältern.
Wahrscheinlich wird die Verfahrenseinstellung für die die Dealmaker auf beiden Seiten noch ein Nachspiel haben.
Ab 15. Juni darf man wieder nach Österreich, sollte aber nicht!
Dass Österreich auf Grenzöffnung nach Deutschland drängt ist kein Akt der Freiheitsliebe oder einer besonderen Zuneigung zu den Deutschen. Österreich will schlicht die Tourismussaison retten und möchte mit dem öffentlich wirksamen Bekenntnis erreichen, dass möglichst viele Deutsche ihren Sommerurlaub in Deutschland buchen, solange alle anderen internationalen Destinations unsicher sind. Vorweg: am Unsichersten ist derzeit Österreich!!
Nach derzeitigem Erkenntnisstand muss vor Reise nach Österreich grundsätzlich gewarnt werden. Es ist gerade mal zwei Monate her, dass in Ischgl tausende Urlauber an Covid-19 erkrankt sind und anschließend halb Europa infiziert haben. Der Lockdown in Deutschland ist wesentlich auf das Missmanagement in Ischgl zurückzuführen.
In unserem Mandantenumfeld sind Personen dabei, die entweder schwer erkrankt waren oder heute – noch 8 Wochen später – mit üblen Krankheitsfolgen zu kämpfen haben, ganz zu schweigen davon, dass oftmals die ganze Familie sich in 14-tägige Quarantäne begeben musste. Wir haben deswegen Strafanzeige erstattet und machen Schadensersatzansprüche geltend sowohl für die Erkrankten (Körperverletzung) wie auch für die Quarantäne-Opfer (mittelbare Freiheitsberaubung/Nötigung).
Hierzu konnte es nur kommen, weil sich Behörden, Hoteliers, Barbetreiber, Polizisten – eigentlich alle, die sich in Österreich um die Touristen kümmern – nicht nur total versagt haben, sondern die Urlauber ganz bewusst 'coroniert und abgeschoben' haben. Bei der nächsten Welle geschieht wahrscheinlich genau das Gleiche, nachdem sämtliche Verantwortliche jegliches Verschulden von sich weisen, gibt es ja auch nichts zu verbessern. Danke!
Jetzt tut die österreichische Regierung so, als sei nichts gewesen. Solange die causa Ischgl nicht aufgearbeitet ist, kann man Niemanden empfehlen, sich einer zweiten Abzocke auszusetzen, um dann ggf. erneut abgeschoben zu werden. Zu unserem Bericht vom 08. Mai über „abkassieren – coronieren – ausquartieren“ ist die Frage „wer hat's erfunden?“ einfach zu beantworten: „die Österreicher“.
Außerordentliche Kündigung des VW-Motoren-Chefs für Dieselfahrzeuge wahrscheinlich unwirksam. Was steckt dahinter?
Das Arbeitsgericht Braunschweig hat aktuell die außerordentliche Kündigung des früheren Chefs der Motorenentwicklung für unwirksam erklärt. Volkswagen hat die zweiwöchige Ausschlussfrist für die Kündigung nicht eingehalten. Ob die ordentliche Kündigung greift, muss eine Beweisaufnahme klären.
Die Brisanz dahinter ist aber letztlich eine ganz andere. Volkswagen versucht sich der in Ungnade gefallenen Diesel-Bereichsleiter zu entledigen mit dem Argument, sie hätten seit November 2006 von der Entwicklung der illegalen Abschalteinrichtungen gewusst und die Weiterentwicklung nicht verhindert. Anscheinend steht dies in dem Bericht der amerikanischen Anwälte von Jones Day. Genau in diesen Zeitraum fällt auch die vermutete Kenntnis des ehemaligen Konzernchefs Dr. Martin Winterkorn.