Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Beschluss entscheiden. Der vorsitzende Richter hatte den Prozessbeteiligten angezeigt, dass er selbst einen VW mit einer verbotenen Abschalteinrichtung erworben und deshalb eine Schadensersatzklage gegen den Konzern erhoben habe. In dem zu entscheidenden Fall ging es um eine Schadensersatzklage eines Audi-Fahrers gegen die Volkswagen AG. Die VW-Anwälte waren daraufhin der Auffassung, dass im konkreten Fall ein Grund vorliege, der Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters rechtfertige. Der BGH bestätigte, dass schon der Einbruch vermieden werden soll für den Fall, dass ein Richter in einem Verfahren nicht selbst Partei ist, aber über den gleichen Sachverhalt zu entscheiden hat und eine Konstellation vorgegeben sei, die Zweifel an der Unparteilichkeit und an der Unvoreingenommenheit des Richters rechtfertigen. Es kommt nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich befangen ist. Es reicht schon die nicht ganz fern liegende Möglichkeit aus. In Süddeutschland würde man sagen: Das hat sonst mehr als ein komisches „Gschmäckle“.

Volkswagen verlangt von Ihrem ehemaligen Vorstand Martin Winterkorn und dem Audi-Vorstand Rupert Stadler Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal, der 2015 an die Öffentlichkeit kam. In erster Linie werde man die ehemaligen Manager wegen aktienrechtlicher Sorgfaltspflichtverletzungen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Bzgl. anderer VW-Vorstandsmitglieder seien keine Verstöße festgestellt worden.

 

Hauptvorwurf ist unter anderem, dass spätestens nach einer hausinternen Krisensitzung, am 27.07.2015, unterlassen worden sei, die Hintergründe des Einsatzes unzulässiger Softwarefunktionen in Diesel-Motoren, die in den Jahren 2009-2015 in den USA vertrieben wurden, unverzüglich und umfassend aufzuklären. Vielleicht beantwortet sich die Frage, weshalb Winterkorn nichts gemacht hat ganz einfach: Aus seiner Sicht war wenig zu veranlassen. Er wusste ja von der Mogelei. Mit anderen Worten: Winterkorn hat sich wahrscheinlich „täterkonsequent“ verhalten.

Dann ist es regelmäßig zu spät. Jeder vierte wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Durch Corona wird sich der Prozentsatz Wahrscheinlich noch erhöhen. Bei 44 Prozent sind psychische Störungen der Auslöser, gefolgt von gutartigen oder bösartigen Tumoren (16%) oder Rücken (13%). Im Versicherungsfall kommt es darauf an, welche Vorerkrankungen bei Vertragsschluss angegeben worden sind. Sie diese unrichtig, kann der Versicherer die Leistung verweigern, selbst wenn die Daten versehentlich unvollständig abgegeben wurden. Aus der Nachbetrachtung kann jeder Arztbesuch wichtig gewesen sein, egal wie man es damals selbst empfunden hat.

Bei dem Beschuldigten soll es sich um einen Mitarbeiter der Top-Inkasso GmbH handeln, der als Gewerbetreibender oder Selbstständiger Formulare, wie „Firmensuche24“ versendet, die den Anschein erwecken, dass lediglich Adressangaben zu korrigieren sind. In Wirklichkeit kommt es dann zu einem vermeintlichen Vertragsabschluss. Mit dem Briefbogen der Inkasso-GmbH werden dann die Kunden unter Druck gesetzt. Auf unsere Strafanzeige hat Jean-Pierre Laurent erklärt, er sei hierfür nicht verantwortlich. Der 'Mitarbeiter'  Frank Schäfer habe in allen Fällen eigenmächtig gehandelt. Wir haben bislang in jedem Fall die Zahlung verweigert. In keinem Fall hat die Top-Inkasso GmbH oder die Firmensuche24 danach erfolgreich Klage erhoben. Die Staatsanwaltschaft Luzern hat zwischenzeitlich ein Strafübernahmeersuchen an die Staatsanwaltschaft in Deutschland (Bad Kreuznach) übermittelt.

 

Hinzu kommt, dass Herr Frank Schäfer offensichtlich zwischenzeitlich unter FHG Inkasso GmbH unter der gleichen Adresse, Ringstr. 42 in 55585 Duchroth, Forderungen weiter eintreibt.

Im US-Bezirk Nördliches Kalifornien ist derzeit ein Verfahren anhängig mit dem Vorwurf, dass Facebook und Instagram deren Nutzer durch Kameras beobachten lässt. Facebook Inc. wird angeklagt, die Handykameras der Nutzer unbefugt verwendet zu haben. Facebook behauptet dagegen, dass es sich um einen Fehler handle, der korrigiert worden sein, nachdem er Falschbenachrichtigungen ausgelöst hatte, sodass Instagram auf IPhone-Kameras zugegriffen habe. Der Vorwurf ist, dass Facebook Inc. hierdurch „lukrative und wertvolle Daten“ über ihre Nutzer sammeln könne, auf die sie sonst keinen Zugriff hätten.

 

Ob das nun ein Versehen war oder nicht, das Schlimme ist: Es geht. Dritte können einen über das eigene Gerät ausspionieren.