Was kann nach dem Ausschluß vom SWIFT noch kommen? Viel!

Man sollte Putin und seine Getreuen bereits jetzt vorrechnen, dass sie für sämtliche Kosten aufzukommen haben, die der kriegerische Überfall auslöst. Kosten für humanitäre Hilfe, Kosten für Aufname und Versorgung von Flüchtlingen auf Euro und Cent. Die Ukraine ist im Moment Hauptgläubiger. Finanziell kann sich Putin einen solchen Krieg eigentlich gar nicht leisten.

Im Schadensersatzrecht gilt das Verursacherprinzip. Durch den Überfall auf die Ukraine lösen Wladimir Putin und Russland voraussichtlich einen Flüchtlingsstrom aus von vielleicht fünf Millionen Menschen. Das ist voraussehbar. Nur hat Putin und Russland das bislang nicht für sich eingepreist, obwohl sie die Urheber hierfür sind. Die Weltgemeinschaft und Weltöffentlichkeit könnte und sollte alle anfallenden Kosten, die die Zufluchtsländer aufzubringen haben, unmittelbar sofort Russland und Putin persönlich auferlegen und nun vorab eine Vorschusszahlung von beispielsweise 100 Milliarden Euro/Dollar einfordern.

Die BILD-Zeitung fragt am 24.02.2022: „Warum steht Putin auf keiner Straf- bzw. Sanktions-Liste?“ Wahrscheinlich denken sich so manche Verantwortliche, dass man sich noch bis zum Schluss etwas aufheben müsste. Diese Taktik bringt aber nichts in der Welt. Werbewirksam wäre es, Wladimir Putin noch, während des Überfalls auf die Ukraine und während der Kampfhandlungen, eine Anklage und Vorladung zum Prozess in Den Haag zuzustellen. Ukraine könnte jederzeit eine solchen Antrag stellen. Sofern die aktuelle Regierung überlebt, wird sie das womöglich auch tun. Mit angeklagt werden sollten dabei der russische Verteidigungsminister Sergei Schojgu sowie der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko, der von Belarus aus Russland entscheidend unterstützt hat. Egal, ob die Herren sich im Moment sicher fühlen oder denken, dass man ihnen nichts anhaben kann. Sie sollten wissen, dass sie „Most wanted“ und „Most most wanted“ sind. Putin und seine Genossen wissen, dass sie Menschenrechte und Völkerrecht massiv verletzen. Dann ist Den Haag die logische Konsequenz.

Das Bundesverfassungsgericht hat die mit einem Eilantrag verbundene Verfassungsbeschwerde verschiedener Pflegekräfte zurückgewiesen. Faktisch sind diese Kräfte dann geimpft, bevor die Hauptentscheidung ergangen ist. Mit der Entscheidung nimmt das Bundesverfassungsgericht eine erwartbare Abwägung vor nämlich der Wunsch Einzelner nicht geimpft zu werden und der Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen mit möglicherweise extremen Gesundheitsfolgen bis hin zum Tod. Die Kostenlast für die Allgemeinheit ist dabei noch gar nicht eingerechnet.

 
 
 

Zum ersten Mal konkret wurde es, als die Staatsanwaltschaft Frankfurt, im Sommer diesen Jahres, gleichzeitig bei Fiat, Chrysler und IVECO Razzien durchführte an Standorten in Deutschland, Italien und in der Schweiz. Zwischenzeitlich sind noch hunderte Strafanzeigen erstattet worden, sodass gegen die Wohnmobilhersteller ermittelt wird, wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug, bei den Abgaswerten von Dieselmotoren.

 

So überschreitet beispielsweise der Ducato 150 Multijet Pilote G700G den Stickoxidwert im realen Fahrbetrieb um das 7-fache, beim Ducato 150 Multijet Dethleffs T7150 sogar um das 10-fache.

 

Nach bisherigen Ermittlungen ist die Abschaltvorrichtung nicht so ausgeklügelt, wie bei den Dieselmotoren von VW. So sollen die Fiat-Fahrzeuge mit einer einfachen Zeitschaltuhr ausgestattet sein. Das Handelsblatt zitiert einen Experten: „Fiat nutzt die Tatsache, dass ein Prüfzyklus 20 Minuten dauert – und schalten die Abgasreinigung schlicht nach etwas mehr als 22 Minuten ab“.