Am 24.02. 2015 verhängte das Kölner Landgericht das Urteil in einem unglaublichen Vergewaltigungsfall:Knapp drei Tage hielt der Täter, ein Gärtner aus gutbürgerlichem Umfeld, eine 17-jährige Schülerin im September 2014 im Laderaum eines Transporters in seiner Garage fest. Er fesselte sie, verstopfte ihr Mund und Ohren, setzte ihr einen Motorradhelm mit zugeklebtem Visier auf, schnitt ihr mit einem Messer die Kleidung vom Leib und verging sich an ihr. Dabei forderte er sie auf, sie solle sich doch entspannen und gehen lassen – was das Gericht als purste Form des Zynismus verurteilte.
Die 17jährige, die unter Asthma leiden soll, sei fast erstickt. Dem Täter war von der Staatsanwaltschaft besonders schwere Vergewaltigung, Menschenraub und schwere Körperverletzung vorgeworfen worden. Die Tat hatte der Angeklagte von langer Hand geplant. Schon lange soll der Täter davon geträumt haben, ein Mädchen in seine Gewalt zu bringen. Er entschied sich schließlich für die Tochter einer Reinigungskraft "entschied", nachdem er zunächst eine andere Jugendliche im Blick gehabt habe, gestand der Angeklagte. Das Gericht erklärte, es sei dem Täter weniger um die Vergewaltigung an sich gegangen, als vielmehr um „die totale Bemächtigung des Opfers" und sah in der Tat „eine hohe kriminelle Energie“. Das Urteil lag dann auch über dem, was die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, als der Angeklagte zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt wurde.Das Opfer, das im Prozess als Nebenklägerin auftrat, bekam von der Kammer ein Schmerzensgeld in Höhe von 35.000 Euro zugesprochen.das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hat Revision angekündigt.