Nachdem in Iphofen (Deutschland) eine Kuh ihrer Schlachtung entkommen war, wurde sie von der Polizei verfolgt und mit einer Maschinenpistole erschossen. Es hat nun vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ein Nachspiel. Der Eigener und Rinderzüchter Freiherr von Crailsheim klagt nun gegen den Freistaat Bayern auf 3.000 € Schadensersatz. Diesen Preis hätte eine Kuh im Schlachthof erbracht. Durch die vorschnelle Tötung der Kuh ist diese nun nicht mehr als Schlachttier zu verwerten. Denn dazu hätte sich ein Tierarzt sich vor der „Exekution“ über den Zustand der Kuh ein Bild machen müssen. Der war zwar auf dem Weg, aber noch nicht da. Die Polizisten hielten die Kuh für einen Bullen und erschossen sie. Einen Vergleich vor Gericht lehnte der Freistaat Bayern ab. Der Freiherr hat nun gute Chancen, den Prozess zu gewinnen.
- Aktuelle Seite:
- Startseite >
- Kontakt >
- Ausgewählte Rechtsgebiete >
- Schadenersatzrecht >
- Die erschossene Kuh
Ausgewählte Rechtsgebiete
-
Allgemein
-
Arbeitsrecht
-
Arzthaftungsrecht
-
Bankrecht
-
Baurecht
-
CORONA Ticker
-
DIESELKLAGEN
-
Erbrecht
-
Familienrecht
-
Führerschein
-
Gesellschaftsrecht
-
IT-Recht
-
Inkasso
-
Kapitalanlagerecht
-
Kaufrecht
-
Markenrecht
-
Mietrecht
-
Schadenersatzrecht
-
Seniorenrecht
-
Strafrecht
-
Steuerrecht
-
Steuerstrafrecht
-
TIERSCHUTZ
-
Verkehrsrecht
-
WEG-Recht
-
Wirtschaftsrecht
-
FISCHERhatRECHT
Am Seerhein 8
78467 Konstanz
Tel. 07531 59 56 0
Fax 07531 59 56 99
E-Mail: konstanz@konlex.de