Die österreichischen Verbraucherschützer haben für den Monat September die ersten Schadensersatzklagen von Ischgl-Opfern gegen den Touristenort angekündigt. Es zeichnet sich ab, dass in dem österreichischen Touristenort Fehler über Fehler gemacht wurden, vornehmlich um die Saison noch „mitzunehmen“. Die Folge: etliche Erkrankte und auch Tote. Eine Reihe der Opfer und Hinterbliebenen wollen nun auf Schadensersatz klagen. Teilweise liegen die Forderungen der Geschädigten im sechsstelligen Bereich. In der Summe gibt es an die 10.000 Geschädigte, die den Virus vornehmlich nach Deutschland aber auch sonst in Europa verbreitet haben.
Auch wir vertreten Opfer und bereiten Schadensersatzansprüche vor. Zahlen die Verantwortlichen nicht, wird geklagt. Wir prüfen, ob nicht in Einzelfällen vor deutschen Gerichten geklagt werden kann.