Vollständiges Böller-Verbot an Silvester sollte Gesetz werden
Gründe für ein Böller-Verbot gibt es viele:
Dafür spricht einmal die Vernunft. Die Deutsche Umwelthilfe setzt sich seit Jahren für allgemeine Feuerwerksverbote ein, weil es hierdurch zu erheblich erhöhten Feinstaubkonzentrationen kommt, die sehr ungesund sind. In der letzten Silvester-Nacht konnte man es wieder beobachten. Nicht einmal eine halbe Stunde nach Mitternacht war in sämtlichen Ballungsgebieten Deutschlands künstlicher Nebel aufgezogen, Feinstaub. Einmal abgesehen von den Feuerwerksresten (Grobstaub?) ist das Ganze eine Umweltsauerei sondergleichen. Man schießt etwas ab, kümmert sich nicht drum und der Staat muss am nächsten Morgen aufräumen. In Konstanz waren es über 10 Tonnen im Stadtgebiet. Und in vielen Ecken wird der Dreck Monate lang sichtbar bleiben.
Wer Tierhalter ist, weiß, wie sehr die Tiere unter der massiven Ballerei leiden, die meist schon Tage vorher losgeht und auch Tage danach noch anhält. Den „Kracher-Freunden“ ist das schlicht egal.
Geht man mit dem Hund tags zuvor oder danach Gassi geht und bittet bei Jugendlichen und Kindern um Rücksicht für Tiere, erfolgt nicht etwa eine Reflexion, sondern die klare Ansage „lauf weiter, blöde Alleman“ und es werden zur Untermalung noch einige Feuerwerkskörper hinterhergeschickt. In den Nachrichten am meisten hervorgetan haben sich die Gewaltchaoten und Krawallmacher in Berlin und Hamburg durch Angriffe auf Feuerwehr und Polizisten. So musste die Feuerwehr Berlin beim Löschen von Brandobjekten, die vorher mit oder ohne Feuerwerkskörper angezündet worden waren, die Feuerwehrleuten vor „Raketenangriffen“ schützen, damit diese löschen konnten. Verwundert schaut das Ausland immer wieder an Silvester auf Deutschland und berichtet über die Ausschreitungen.
"Böse Kamera": Kameraüberwachung kann gegen Persönlichkeitsrecht Dritter verstoßen
Eine an der Hauswand installierte Videokamera muss wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Nachbarn (nicht Personen die zum Grundstück gehören) entfernt werden, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Kamera auch Bereiche des Nachbargrundstückes erfasst. Alleine dadurch, dass das Gerät vorhanden ist, kann ein „Überwachungsdruck“ und damit eine unzumutbare Beeinträchtigung des Nachbarn entstehen. Das entschied das Landgericht Frankenthal.
Die Kameraüberwachung ist nur zulässig. wenn sie auf das eigene Grundstück beschränkt ist, nicht bei Einsicht in das Grundstück des Nachbarn. Hier ließ sich zwar nicht sicher nachweisen, dass die Überwachungsanlage tatsächlich auch auf das Nachbargrundstück ausgerichtet war. Das Landgericht entschied Gleichwohl zugunsten der Nachbarn. Denn es war jedenfalls ohne Aufwand möglich, die Blickwinkel in Richtung des Nachbargrundstückes zu lenken und diese zu überwachen. Die Parteien waren seit Jahrzehnten zerstritten und die Überwachungsanlage sollte gerade „vor den Nachbarn schützen“. Einen solchen „Überwachungsdruck“ müssen die Nachbarn nicht hinnehmen.
Der Abmahner Martin Ismail verlor auch schon im Zivilprozess
Er hatte schon ahnen können, dass die Abmahnabzocke „nach hinten losgeht“. Denn ein Tag vor der Durchsuchung verlor Martin Ismail vor dem Amtsgericht Charlottenburg einen Zivilprozess. Dort stellte das Amtsgericht Charlottenburg fest, dass Herr Martin Ismail als Repräsentant der IG-Datenschutz keinen Anspruch auf Zahlung von € 170,00 hat, obwohl er mit solchen Forderungsschreiben Monate zuvor die ganze Republik überflutet hat.
Das Amtsgericht Charlottenburg stellte fest, dass die Abmahnungen des Herrn Ismail grundsätzlich rechtsmissbräuchlich sind, weil er sich über die Abmahnungen als vermeintlich Geschädigter eine Einnahmequelle erschließen will, indem er die Schreiben massenhaft versendet hat.
EU-Bürger können ihren Heimatstaat nicht auf Schadensersatz wegen Luftverschmutzung verklagen
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 22.12.2022 entscheiden. Zwar hat der EuGH in der Vergangenheit sowohl Frankreich als auch Deutschland dafür gerügt, dass die Grenzwerte für den Schadstoff Stickstoffoxid überschritten wurden, diese Verpflichtung habe jedoch ein allgemeines Regulierungsziel. Der einzelne Bürger habe deswegen keine Rechte, den Staat zu maßregeln oder Schadensersatz von ihm zu verlangen. In der Klage ging es um Schadensersatzansprüche eines Bürgers in Paris, der seine Gesundheit durch die hohe Luftverschmutzung konkret als geschädigt ansah. Unterstellt, der Kausalbeweis hierzu könnte gelingen, fehlt es an einer zulässigen, direkten Anspruchsgrundlage. Die gesetzlichen Bestimmungen, die insoweit vorhanden sind, dienen der allgemeinen Lenkung, nicht dem Schutz des einzelnen Individuums.
Noch!
Razzia gegen Google-Fonts-Abmahner: Hausdurchsuchung bei Rechtsanwalt Kilian Lenard
Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin fiel im September 2022 dadurch auf, dass er massenhaft Internetseitenbetreiber abgemahnt hat, weil diese angeblich ungefragt die IP-Adresse der Seitenbesucher an Google-Fonts in die USA weitergeleitet hätten. Die Sache sah für uns nach Abzocke aus und wir baten den Anwalt sowie seinen Mandanten um Aufklärung. Darüber hatten wir in mehreren Artikeln berichtet. Da keine Reaktion erfolgte, haben wir Anfang Oktober 2022 Rechtsanwalt Kilian Lenard und seinen Mandant Samer Martin Ismail wegen des Verdachts des versuchten Abmahnbetruges und der versuchten Erpressung angezeigt. Es haben in der Folge dann noch eine Reihe weiterer Adressaten getan, die von dem „Duo“ angeschrieben worden waren.
Am 21.12.2022 hat die Staatsanwaltschaft Berlin im Anwaltsbüro Lenard und bei dem angeblichen Repräsentant von „IG Datenschutz“ eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Es wurden zahlreiche Datenträger und Unterlagen beschlagnahmt und Geldbeträge von bis zu € 346.000,00 arrestiert.