Der Staat handelt beSCHEUERt
Der Anspruchsverzicht gegen den ehemaligen Verkehrsminister Andreas Scheuer ist eine Prolongation staatlichen Versagens.
2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Pkw-Maut, das Prästisch Projekt des damaligen Verkehrsministers Scheuer, gestoppt. Das war absehbar. Namhaft hatten die Juristen vor dem Modernen Wegezoll gewarnt, wenn deutsche Autofahrer, die im Inland Kfz-Steuer bezahlen, gegenüber ausländischen Fahrzeugen bevorzugt werden. Das war schon Ende der 80er Jahre großes Thema in Europarechtlichen Fragen. Andreas Scheuer wusste, dass eine solche Klage das Projekt stoppen könnte.
Der Bund musste in der Folge dann Schadensersatz in Höhe von 243. Millionen Euro an die Vorgesehenen Betreiber zahlen.
Da stellte sich also dann die Frage, ob nicht hier eine Haftung des Verkehrsministers aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis in Betracht kommen würde. Ein angeblich unabhängiges Gutachten kam zu dem Schluss, dass ein solcher Anspruch bestehen könnte aber ein ganz erhebliches Prozessrisiko und Zweifel an der Durchsetzbarkeit mögliche Ansprüche vorherrsche und hat deshalb von einer Anspruchnahme des ehemaligen Verkehrsministers abgeraten.
Das ist Quatsch.
Grenzen der Testierfreiheit: Erblasser darf Enkel nicht zu Besuchen zwingen
Wenn ein Erblasser in einem Testament die Bedingung stellt, wie oft beispielsweise ein Enkelkind die Großeltern zu besuchen hat, kann dies ein sittenwidriges Druckmittel sein.
Opa Heinz hatte verfügt, dass „sein Enkelsohn einen nicht unerheblichen Erbteil erhalten solle, wenn er ihn regelmäßig, das heißt mindestens sechs Mal im Jahr besucht. Sollte das nicht der Fall sein, wird der Anteil zwischen den anderen Erben aufgeteilt“.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat darin eine sittenwidrige Einschränkung gesehen, weil der Großvater faktisch seinen minderjährigen Enkelsohn unter finanziellen Druck setzten wollte, indem er ihm Vermögensvorteile in Aussicht gestellt hatte, für den Fall, dass dieser ihn regelmäßig besuchen kommt. Eine solche Bedingung für die Erlangung der Erbenstellung ist nach Ansicht der Richter nichtig. Die Erbeinsetzung allerdings bleibt als solches wirksam. Mit anderen Worten: Der Enkelsohn wird entsprechend im Testament berücksichtigt, unabhängig davon, ob er sechs Mal oder nur einmal zu Besuch war.
Nachtrag zu Weihnachten: Kollision mit einem Rentier
Kollidiert ein PkW mit einem Rentier, so ist dieser Schaden nicht von der Fahrzeugteilversicherung umfasst. Ein Rentier (auch Rudolph, "the Red-Nosed Reindeer") ist kein Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz.
Früher war mehr Lametta: Die Hoppenstedts haben am Ende verloren
Genauer gesagt die Erben von Loriot. Jeder, der in der Schaffensperiode von Vicco von Bülow vor dem Fernseher saß, kennt die un-sinnige Bemerkung von Opa Hoppenstedt „Früher war mehr Lametta“ in dem Sketch „Weihnachten bei den Hoppenstedts“. Die ‚Lametta-Feststellung‘ ließ nun eine Firma auf T-Shirts drucken, was den Erben von Loriot nicht gefiel. Das Oberlandesgericht München hat nun letztinstanzlich entschieden, dass gegen den Vertrieb solcher T-Shirts kein Unterlassungsanspruch besteht, erfährt der Satz seine Besonderheit und Originalität erst durch die Einbettung in den besagten Sketch und die darin enthaltene Situationskomik. Blendet man dies alles aus, handelt es sich um einen „eher alltäglichen und belanglosen Satz“, so die Richter. Irgendwie war früher mehr Recht!
Wem gehört der Bodensee?
Allumfassend bezeichnen die Nordanrainer den Bodensee als das „Schwäbische Meer“. Aber auch die Bayern liegen Wert darauf, dass der Bodensee an ihr Bundesland angrenzt. Und dann sind da noch Österreich und die Schweiz. Selbst Liechtenstein „soll“ an den Bodensee grenzen. Ab da wird es vielleicht ungenau.