Bundespolizisten: Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist "1 zu 1" auszugleichen
Die Mehrarbeit eines Beamten in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis „1 zu 1“ durch Freizeit auszugleichen. Hingegen besteht kein Anspruch auf Freizeitausgleich für eine reine Rufbereitschaft oder bloße Anwesenheitszeiten ohne dienstliche Inanspruchnahme in dieser Zeit. Bei Freizeitausgleich für im Ausland geleisteten Dienst besteht außerdem kein Anspruch auf Auslandsbesoldung, wenn der Freizeitausgleich im Inland genommen wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Neues Urteil: Kein Kündigungsrecht der Bausparkasse bei Zuteilungsreife des Bausparvertrages
Der für Bankrecht zuständige 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse für unwirksam erklärt. Geklagt hatte ein Ehepaar, das bereits im Jahr 1991 einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme von 23.000 DM abgeschlossen hatte. Der Bausparvertrag war seit 2002 zuteilungsreif, das Darlehen wurde allerdings von den Klägern nicht abgerufen. Das Bausparguthaben wird nach den vertraglichen Vereinbarungen mit 2,5 Prozent verzinst. Im Jahr 2015 hatte die Bausparkasse den Vertrag gekündigt. Gegen diese Kündigung wandten sich die Kläger, die den Vertrag fortsetzen wollen.
Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2017
Zum 1.1.2017 wird die sog. Düsseldorfer Tabelle angepasst. Dann gibt es erhöhten Kindesunterhalt.
Ab diesem Zeitpunkt steigt der Mindestunterhalt für jedes Kind bis Ende des sechsten Lebensjahres (= 1. Stufe) um sieben Euro von 335 € auf 342 € monatlich.
Von sieben bis zum Ende des zwölften Lebensjahres (= 2. Stufe) um neun Euro von 384 € auf 393 € monatlich.
Zum 1. Januar 2017 werden Rauchmelder in allen Wohnungen Pflicht
Was für Neu- und Umbauten schon seit 2013 gilt, wird nun für alle Wohnungen Pflicht. Jährlich sterben in Deutschland etwa 400 Menschen durch Brände und meist ist es nicht das Feuer selbst, als viel mehr der Rauch, der zum Erstickungstod führt. Umso wichtiger ist es, das in Wohnungen Rauchwarnmelder angebracht sind, die frühzeitig anschlagen, damit wertvolle Zeit zur Flucht bleibt.
Fristlose Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums gerechtfertigt
Ein Berufskraftfahrer darf seine Fahrtüchtigkeit nicht durch die Einnahme von Substanzen wie Amphetamin oder Methamphetamin („Crystal Meth“) gefährden. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann die außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Droge vor oder während der Arbeitszeit konsumiert wurde.