Viele Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten nur „bei Nässe“. Aber was heißt das? Der Bundesgerichtshof hat diese Frage schon vor fast 40 Jahren beantwortet. Nässe bedeutet in Abgrenzung zu Feuchtigkeit, dass die Fahrbahn durchgängig mit einem Wasserfilm überzogen sein muss. Das merkt man spätestens, wenn die vor einem fahrenden Fahrzeuge Wasser oder Wasserdampf aufwirbeln und man den Scheibenwischer betätigen muss.
Dann sollte man auch gleich die Geschwindigkeit anpassen. Grund für die Einschränkung sind meist bauliche Gründe, weil an solchen Stellen „bei Nässe“ erhöhte Rutsch- und Aquaplaning Gefahr besteht.
[ Quelle BGH 4 StR 560/77 ]