Das Auswärtige Amt sprach vergangene Woche für die Regionen Wien, Voralberg und Tirol eine Reisewarnung aus. Wer dennoch reist, reist auf eigenes Risiko.


Rückkehrer müssen nach einem Aufenthalt in einer der Risikoregionen einen Corona-Test machen. Fällt der negativ aus, entfällt die sonst vorgeschriebene zweiwöchige Quarantäne. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses müssen die Betroffenen Zuhause bleiben. Da frisch infizierte oftmals nicht erkannt werden, wird ein zweiter Test nach 5-7 Tagen empfohlen. Die Kosten des Labors betragen etwa € 150,00. Arbeitgeber sollten auf Rücksicht auf die anderen Mitarbeiter und die Firma nur attestierte Gesunde auf das Firmengelände lassen. Wer in diesen Tagen in Risikogebiete reist, hat für die Quarantänezeit keinen Lohnanspruch.

Am Dienstag, den 22-09.2020 wird das Landgericht Berlin erstmal über die Klage eines Gastwirtes verhandeln, der Entschädigung für die Schließung seiner Kneipe mit dem Namen „KLO“ während des Lockdowns verlangt. Seiner Meinung nach ist die Betriebsschließung im Infektionsschutzgesetz gar nicht vorgesehen. Folglich fehlt es an einer Rechtsgrundlage für die Schließung. Zudem sei vom „KLO“ nie eine Gefahr ausgegangen. "Spülstunde" für Bier im KLO ist sonst täglich ab 19 Uhr bis Ende (in Berlin gibt es keine Sperrstunde). Das Verfahren vor dem Landgericht Berlin ist wohl das erste einer möglichen Klagewelle.

 

Wir berichten.

Das zeichnet sich aufgrund der richterlichen Hinweise in Gerichtsverfahren vor den Landgerichten München I und II ab. Geklagt hatten die Wirte der Paulaner-Gaststätte am Nockherberg, der Münchener Augustiner-Wirt Christian Vogler sowie der Betreiber des Bayerischen Berghotels „Feuriger Tatzlwurm“. Alle sind sie bei der Allianz versichert. Alle haben nahezu die gleichen Versicherungsbedingungen. Die Vorsitzende Richterin Susanne Laufenberg ließ in einem Verfahren durchblicken, dass die entsprechenden Verträge zwar eine Liste von Krankheiten und Erregern festlegen, für die der Versicherungsschutz gilt, andere Erreger wie Covid-19 sind jedoch nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden. Damit wäre die Corona-Schließung mitversichert und der vereinbarte Versicherungsbetrag fällig.

 

Die Allianz betont jetzt schon, dass der Konzern damit automatisch nicht in sämtlichen Verfahren unterliegen würde, sondern man jeden einzelnen Fall extra betrachten muss. 

Weil der „Querdenker“ Alfred E.  ohne Mund-Nasen-Schutz bei Gericht erschien, wurde er nicht hineingelassen. Die Folge: der Gerichtsprozess hat ohne den Querdenker stattgefunden. Der  Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, weil er seinen Hund nicht angeleint hatte, wurde verworfen. Das hätte der Querdenker (Mitglied der "Querdenker 711" aus Stuttgart) wohl nicht gedacht. Wer den Zutritt selbst vereitelt, gilt als nicht erschienen.

Juristen müssen hin und wieder spekulieren. Bei Corona geht es nicht um Verschwörungstheorien, sondern um Ursachen und Verantwortlichkeit. Eine Wissenschaftlerin aus China behauptet: 'Das Virus kommt aus dem Labor' und legt Beweismaterial vor, wonach das Virus in seiner Urform künstlich hergestellt worden sein soll. Dies berichtet erstmals die Bild und gibt wissenschaftliche Erklärungen, beispielsweise zur sogenannten Spaltsstelle.

 

Was würde es bedeuten, wenn diese Annahme zutrifft?

 

Dann resultieren hieraus zwei Möglichkeiten: (1) das Virus gelangte unabsichtlich in den Umweltkreislauf oder (2) es wurde absichtlich gestreut. Die Folge wäre, dass die Verantwortlichen für die Folgen haften wegen Fahrlässigkeit oder Vorsatz.