Die S Plaid - Pleite: Tesla's Top-Modell wird für Tesla und Kunden „brandgefährlich“
Das neue Top-Modell „S Plaid“ machte dem Eigentümer des Fahrzeuges, der dafür umgerechnet 109.00 € hingeblättert hat nur kurze Zeit Freude. In einem Wohngebiet nahe San Francisco fing das Fahrzeug kurz nach dem Anrollen Feuer und brannte wie ein Strohballen. Der Fahrer konnte sich nur unter äußerster Kraftanwendung aus dem brennenden Fahrzeug retten, weil das elektrische Türschloss blockierte. Deshalb forderte sein Anwalt Mark Geragos, der in den USA zu den Top-Anwälten gehört, dass Tesla das Fahrzeugmodell sofort vom Markt nehmen möge, bis die Ursachen des Brandes geklärt sind.
Aber vielleicht reagiert schon die Kundschaft erst einmal vorsichtig. Elon Musk hat das Fahrzeug erst kürzlich „schneller als ein Porsche, sicherer als einen Volvo“ angepriesen. Zur Sicherheit des Fahrzeuges hat er sich da noch nicht geäußert. Das wird jetzt kommen müssen.
Wer in Deutschland oder sonst wo einen S Plaid bestellt hat, sollte bei der unklaren Ursachenlage erst einmal abwarten. Es ist ja nicht das erste Mal, das Fahrzeugmodelle von Tesla abbrennen.
Auch das Audi-Modell Q5 2.0 TFSI ist ein Betrugsmodell
Audi droht durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ein erneuter Rückruf. Das KBA hat den Verdacht auf eine Verwendung einer „Lenkwinkelerkennung“ geäußert. Wir denken, dass dies nicht nur beim Modell Q5 der Fall ist, sondern so gut wie bei allen Diesel-Fahrzeugen neueren Datums des VW-Konzerns, nämlich VW, Audi, Porsche, Skoda und Seat. Audi hat sogleich in einer Presseerklärung gegenüber der Zeitschrift WirtschaftsWoche dementiert, dass es beim Q5 keine „unzulässige Lenkwinkelerkennung“ gäbe. Die Formulierung verwundert: Gibt es zulässige Lenkwinkelerkennungen?
Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt, wegen des gleichen Betrugsverdachts, auch bei den Audi-Modellen A7 und A8, sowie bei Volkswagen bzgl. Touareg und Phaeton.
Wir empfehlen allen möglicherweise betroffenen Diesel-Besitzern eine Rückabwicklung zu verlangen. Wie man so etwas richtig einfädelt, dafür stehen in unserer Kanzlei die Rechtsanwälte Oliver Hirt und Rafael Fischer zur Verfügung, Erstkontakt: 07531/59 56-10 oder per E-Mail über: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Verhindert Daimler selbst eine höchstrichterliche Rechtsprechung zum Daimler-Diesel?
Schon komisch. Dem BGH liegen innerhalb kürzester Zeit inzwischen 3 Verfahren zur Entscheidung vor, bei denen es um Dieselfahrzeuge von Daimler geht, die mit dem umstrittenen Thermofenster ausgestattet sind. Daimler behauptet, dass zum Schutz der Motoren der reduzierter Stickoxidausstoß in bestimmten Zeitfenstern abgeschaltet werden müsse. In allen 3 Verfahren hat der Fahrzeugkäufer kurz vor Verhandlungstermin die Revision jeweils zurückgenommen, wie zuletzt im Verfahren VI ZR 813/20.
Daimler behauptet, dass es in keinem der 3 Fälle zu Geldzahlung oder einem Vergleich gekommen sei oder Daimler sonst wie auf die Rücknahme der Revision hingewirkt habe. Man hätte sich eigentlich auf eine Entscheidung durch den BHG gefreut. Also wir glauben das nicht so ganz.
Audi und die Audi Bank drücken sich vor der Verantwortung
Bekanntlich hat der Dieselskandal auch längst die VW-Tochter Audi erfasst. Jetzt kommt heraus: Nicht nur die kleinen Motoren sind betroffen, sondern auch die Fahrzeuge, wie beispielsweise der Audi A8.
In der Vergangenheit war der Kundenservice bei Audi hinsichtlich der Großlimousinen vorbildlich. Die Kundenbetreuung scheint sich jetzt schlagartig zu ändern, wenn eine bestimmte Modellgruppe vom Bundeskraftfahrtamt (BKA) wegen illegaler Abschalteinrichtungen zurückgerufen wird. Das so etwas Betrug an Kunden sein kann, ist längst durch die Presse gegangen. Die ehemaligen Vorstände Martin Winterkorn und Rupert Stadler müssen sich deshalb derzeit in Strafprozessen verantworten.
Und was machen die restlichen Verantwortlichen bei Audi? Sie ducken sich weg! Wiederholt haben wir für Audi Kunden Anfragen bei Audi eingereicht zum Rückruf 23X6 bzgl. dem Audi A8.
BGH-Richter 'schwächelt' bei Audi
In einer aktuellen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof wegen eines bei Audi eingebauten Skandalmotors EA189 tut sich der BGH möglicherweise schwer neben VW auch die VW-Tochter zu verurteilen. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters verlangt Anhaltspunkte dafür, dass die unzulässige Abgastechnik der Tochtergesellschaft Audi bei Bruttoübernahme bekannt gewesen sei. Dies sei offensichtlich noch nicht ausreichend dargetan, sodass das laufende Verfahren wohl an Vorinstanz zurückgegen wird. Sollte der BGH wirklich Audi schonen wollen, wäre das ein übles Fehlurteil.
Nach diesseitiger Rechtsauffassung muss sich Audi die Betrugshandlungen der Konzernmutter VW voll anrechnen lassen, ob Audi davon etwas gewusst hat oder nicht. Immerhin besteht Konzernhaftung und Audi hat den Motor übernommen mit allen Vor- und Nachteilen. Audi kann sich ja bei Volkswagen schadlos halten.