Anlegerschützer gehen gegen Winterkorn-Vergleich vor
Volkswagen hat, unter Einbeziehung der Haftpflichtversicherung, von Winterkorn und Stadler mit diesen Personen ein Haftungsvergleich geschlossen über die Zahlung einer Summe von € 270 Millionen die größtenteils von den Versicherungsgesellschaften kommt. Im Gegenzug sollen die Bürovorstands und Aufsichtsrats. Mitglieder von weiteren Ansprüchen freigestellt werden. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hält es für eine Farce, wo noch nicht einmal der Gesamtschaden absehbar ist jetzt einen günstigen Vergleich abzuschließen. Für die Anlegergemeinschaft ist die praktizierte Manager-Haftung eine Farce. der Eigenanteil, den die Manager nach dem Vergleich zu zahlen hätten, wie € 11,2 Millionen für Winterkorn persönlich und € 4,1 Millionen für Ruppert Stadler persönlich, sind im Hinblick auf die Vergütung als vorständig auffallend niedrig. Somit ist Martin Winterkorn in Deutschland „Renten-König“ mit jährlich € 28,6 Millionen. Da sind € 11,2 Millionen kein wirkliches Opfer.
Diesel-Strafprozess gegen Winterkorn voraussichtlich erst im Jahre 2024
Es war quasi ein Attest mit Ansage. Laut eines Gutachters muss der ehemalige VW-Chef Winterkorn dringend an der Hüfte operiert werden. Diese Operation ist nun für jetzt (Anfang September) vorgesehen, wenige Tage vor dem Prozessbeginn am 16. September 2021.
Das Landgericht Braunschweig hat bereits reagiert und beabsichtigt das Verfahren gegen Martin Winterkorn von den übrigen Verfahrensbeteiligten abzutrennen. Gegen diese Personen wird der Prozess wie vorgesehen am 16. September 2021 beginnen. Jetzt kommt es darauf an, wann Winterkorn nach der Operation wieder verhandlungsfähig sein wird. Das kann Martin Winterkorn entgegenkommen, es kann aber auch letztlich zu einem „Lebenspech“ für Martin Winterkorn werden. Sollte die Verhandlung dann 2024/2025 stattfinden, dann geht Martin Winterkorn zum vermutlichen Verfahrensende streng auf die 80 Jahre zu.
Justiz am Limit
Vergleicht man die Erledigungsdauer (Prozessdauer) für Gerichtsverfahren, benötigt ein Fall heute deutlich länger als beispielsweise noch vor zehn Jahren. Die Verfahrensdauer ist nach Auskunft des Deutschen Richterbund in der letzten Dekade um fast 2 Monate gestiegen (im Mittelwert 1,8 Monate länger als noch 2010) in erstinstanzlichen Strafsachen. Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Richterbundes erklärte gegenüber der Funke-Medien Gruppe, dass in Strafverfahren Grund hierfür unter anderem sei, dass Straftaten komplexe Auslandsbezüge aufweisen würden und die Auszuwertenden Datenmengen in der Digitalen Welt dramatisch zunehmen. Zusätzlich spielt dann noch Corona eine Rolle und im Zivilverfahren machen sich Diesel-Prozesse bemerkbar.
Dieselskandal wird nicht zum Skandal der staatlichen Aufsichtsbehörden - vorerst
Das OLG Koblenz hat in einem neuen Urteil zum Dieselskandal entschieden, dass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) nicht aufgrund einer fehlerhaften Genehmigung der im Dieselskandal gegenständlichen Motoren in die Haftung gezogen werden darf.
Die Klägerin hat im September 2013 einen VW Polo der Marke Volkswagen AG gebraucht gekauft. Dieses Fahrzeug hatte den Motor EA 189 eingebaut, der mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen war. Nach dem der Dieselskandal aufgedeckt wurde, hat das Kraftfahrtbundesamt durch Beschluss zu der Entfernung der Abschalteinrichtung verpflichtet. Bei der Klägerin geschah dies durch ein entsprechendes Softwareupdate. Weiter schloss sie mit der Volkswagen AG einen Vergleich ab zur Abgeltung aller Ansprüche wegen des Einsatzes der unzulässigen Abschalteinrichtung und deren Entfernung in Höhe von € 4.650,00.
Volkswagen tritt die Flucht nach vorne an
„Dieselgate“ wie der Skandal in der USA heißt, ist dort noch nicht ausgestanden. Das Oberste Gericht von Ohio hat Ende August geurteilt, dass trotz der bereits auf Bundesebene vereinbarten und bezahlten Strafen eigene weitergehende Sanktionen aussprechen kann.
Dies will Volkswagen verhindern und bring den Rechtsstreit deswegen notgedrungen vor den U.S. Supreme Court. Denn der Autokonzern befürchtet weitere Forderungen von mehr als 127 Milliarden Doller pro Jahr auf sich zu kommen. Die Tagesschau sprach dann davon, dass VW ein Ohio-Problem habe. Sollte der Oberste Gerichtshof gegen VW entscheiden und die Auffassung vertreten, dass die Anwendung „Clean Air Act“ auf VW nicht verhindere, dass der Bundesstaat Ohio aufgrund Eigener Gesetz zusätzlich Ansprüche gegen VW verfolge bestünde das Risiko, dass andere Bundesstaaten nachziehen.