Wann haftet die Post für verspätete Briefe? oder: wenn der Postbote keinmal klingelt
Stellt die Post ein ersichtlich fristgebundenes Schreiben trotz vereinbarter Lieferfrist zu spät zu, kann der aus der verspäteten Zustellung entstehende Schaden ersatzpflichtig sein.
Das hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) im Fall einer Frau entschieden, die am 29.09.2017 ein Schreiben an ihre ehemalige Arbeitgeberin verfasst hatte. Darin machte sie Abgeltungsansprüche in Höhe von über € 20.000,00 für Urlaub geltend, den sie wegen Schwangerschaft und Elternzeit nicht hatte nehmen können. Aufgrund einer Klausel im Arbeitsvertrag musste sie diese Ansprüche bis spätestens 30.09.2017 geltend machen. Das an die ehemalige Arbeitgeberin adressierte Schreiben enthielt nicht den Zusatz, dass es sich bei der Adressatin um eine GmbH handelt. Die Klägerin gab es am Freitag, dem 29.09.2017, zur Zustellung auf. Sie wählte die Versandmethode „Expresszustellung mit dem Zusatzservice Samstagzustellung“. Nach einem erfolglosem Zustellungsversuch am 30.09.2017 wurde es letztlich erst am 04.10.2017 zugestellt. Die ehemalige Arbeitgeberin der Frau berief sich deshalb auf eine verspätete Geltendmachung der Ansprüche und zahlte nicht. Den ihr dadurch entstandenen Schaden machte die Frau nun gegen die Beklagte, die Deutsche Post AG, geltend.
Jura Klausur: Hat sich der Künstler strafbar gemacht?
Juristische Fallgestaltungen, wie sie in Examensaufgaben häufig vorkommen, sind oftmals „schwer um die Ecke gedacht“. Es eignen sich aber auch Fälle aus dem wirklichen Leben für Klausuren- und Examensfragen wie bspw. der folgende Fall: Heute morgen hat das „Frühstücksfernsehen“ und n-tv berichtet, dass in Dänemark ein Künstler Gelscheine im Wert von 70.000 € erhalten hat, um hieraus eine Bildcollage zu gestalten. Anstatt die Geldscheine auf eine Leinwand zu kleben, hat der Künstler Jens Haaning dem Kunstmuseum in Aalborg lediglich einige leere Bilderrahmen überlassen mit dem Titel „Nimm das Geld und verschwinde“. Zu Begründung meinte er: „Das ist Kunst“.
Es stellen sich juristisch 3 Hauptfragen:
(1) Hat der Künstler den Auftrag erfüllt?
(2) Muss der Künstler die erhaltenen Geldscheine zurückgeben?
(3) Wäre das Verhalten des Künstlers in Deutschland strafbar?
Generalanwalt hält VW-Thermofenster für rechtswidrig
In seinem Schluss-Plädoyer vor dem Europäischen Gerichtshof bezeichnete der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos das von VW verwendete Thermofenster als rechtswidrig. Das Abgassystem, bei dem die Abgasreinigung außerhalb eines vorgegebenen Temperaturbereichs und ab einer bestimmten Höhenlage gestoppt wird, verstößt gegen die Europäischen Gesetze. Volkswagen hatte bislang immer argumentiert, dass dieses System dem Schutz der Fahrzeuge diene. Danach sei es in Ordnung, dass die Software somit auch höhere Stickoxid-Emissionen zuließ, wenn es kälter als 15° war oder wärmer als 33° oder das Auto auf mehr als 1.000 Höhenmeter gefahren wurde. Der Generalanwalt ließ das Argument der Motorschutzes vorliegend nicht zu.
Valsartan: Auskunftsanspruch gegenüber Pharmahersteller
Ist eine Krebserkrankung möglicherweise auf die Einnahme eines Medikamentes zurückzuführen, das in einem bestimmten Zeitraum möglicherweise mit einem krebsverursachenden Stoff verunreinigt war, steht dem Patienten ein Auskunftsanspruch gegen den Pharmahersteller die Wirkungen des Medikaments zu.
Über diesen Fall hatte das Oberlandesgericht Frankfurt kürzlich zu entscheiden. Danach hat die geschädigte Klägerin nicht den vollen Beweis dafür zu erbringen, dass das von ihr eingenommene Medikament tatsächlich aus einer verunreinigten Charge stammte. Es reicht aus, wenn eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Medikament Auslöser für die Krebserkrankung war. Das Gericht ließ es ausreichen, dass die erkrankte Frau das betreffende Medikament eingenommen hatte.
Verjährung oftmals gerade nicht eingetreten
Am Donnerstag den 17.12.2020 fällte der BGH ein neues wegweisendes Urteil im Rahmen des Dieselskandals. Mit der Entscheidung des Musterfalls von Karlsruhe (Urt. v. 17.12.2020, Az. VI ZR 739/20) stellte der Bundesgerichtshof (BGH) fest, dass Betroffene des Abgasskandals welche erst im Jahre 2019 gegen VW geklagt haben, keine Möglichkeit mehr haben, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Der BGH geht in seinem Urteil davon aus, dass 2015 bereits alle von dem Abgasskandal erfahren hatten und damit jedem schon genug bekannt gewesen sei, um vor Gericht zu ziehen. Wusste man damals schon, dass auch das eigene Auto betroffen ist, hätte man folglich bis spätestens Ende 2018 klagen müssen.
In dem oben bezeichneten Rechtsstreit klagte ein Käufer, welcher den VW Touran im April 2013 für knapp 28.000 Euro neu erworben hatte. Das Auto ist also zweifellos mit dem problematischen Motor vom Typ EA189 ausgestattet und damit betroffen. Allerdings hat der Käufer seine Klage erst 2019 beim Landgericht Stuttgart eingereicht. Nach Ansicht des BGH ist dies zu spät. Der Käufer wusste, dass sein Fahrzeug als eines von mehreren Millionen VW-Dieselfahrzeugen mit einer Motorsteuerungssoftware ausgestattet war, die so programmiert war, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten, im normalen Fahrbetrieb hingegen überschritten wurden, und dass das Kraftfahrtbundesamt der Beklagten deshalb eine Nachbesserung der betroffenen Fahrzeuge aufgab.