Wann kann man Politiker vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verklagen?
Mehrere Medien berichten aktuell über eine Anklage von Brasiliens Staatschef Jair Bolsonaro vor dem Internationalen Strafgerichtshof in den Haag (IStGH). Die Anklageschrift mit dem Titel „Der Planet gegen Bolsonaro“ würde von der österreichischen Klimaschutzorganisation Allrise eingereicht. Nach Allrise stellt die systematische Abholzung des Amazonas und die aktive Schwächung von Gesetzen und Behörden welche sich für die Stärkung der Landwirtschaft einsetzen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach Art. 7 IStGH-Statut dar. Dies ist nicht die erste Klage welche gegen Bolsonaro vor dem IStGH eingereicht wurde. Bereits im Januar hatte der brasilianische Häuptling Raoni Metukire dem Präsidenten ebenfalls „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ vorgeworfen.
Doch unter welchen Voraussetzungen ist eine Anklage vor dem IStGH überhaupt möglich? Und könnte es auch anderen Staatschefs passieren, eines Tages angeklagt zu werden?
Tante Emma goes 2G
In Hessen dürfen alle Einzelhändler ab sofort selbst entscheiden, ob sie die 3G oder die 2G-Regel umsetzen wollen. Ungeimpfte müssen im Zweifel Freunde oder Bekannte zum Einkaufen schicken. Für die Geimpften fallen in den Geschäften idR Regel jetzt die Abstand- und Maskenpflicht weg. ... Auf dem Weg zur Normalität.
Inkassounternehmen dürfen keine „Kontoführungskosten“ geltend machen
Inkassounternehmen sind nicht berechtigt, den Forderungsschuldnern ihrer Auftraggeber interne Kontoführungskosten in Rechnung zu stellen. Dies gilt sowohl im Zusammenhang mit der Geltendmachung titulierter als auch nicht titulierter Forderungen. So hat es jetzt das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden.
Viele unseriöse Inkassounternehmen erfinden immer wieder neue Gebühren, die sie den Schuldnern versuchen aufs Auge zu drücken.
Jetzt auch sexuelle Übergriffe in SOS-Kinderdorf
Wieder werden im Schutzbereich von speziellen Kindereinrichtungen Übergriffe und sexueller Missbrauch gegenüber Kindern laut. Mitten in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt. Man kann jetzt schon vorhersagen, wie bei all den anderen Skandalen, wird das aufgedeckte Ergebnis die Vorstellung des einzelnen Missbrauchs bei Weitem übersteigen. Die Schänder der Kinder sind leider viel zu oft Internaten, kirchlichen und karitativen Einrichtungen "heimisch" und jetzt sogar auch in den Kinderdörfern. Wo Kinder schutzlos sind, sind widerwärtige Erwachsene nicht fern, oftmals in Kutte oder jetzt hier als „Dorfmutter“.
Es ist zu wünschen, dass die Aufklärung zügig und rückhaltlos erfolgt und schnell mit den Straftätern abgerechnet wird.
Was Geschädigte wissen sollten:
Stellungnahmen zur Jura Klausur: Hat sich der Künstler strafbar gemacht?
Juristische Fallgestaltungen, wie sie in Examensaufgaben oftmals gestellt werden, sind oftmals „schwer um die Ecke gedacht“. Es eignet sich aber auch Fälle aus dem wirklichen Leben für Klausuren- und Examensfragen wie bspw. der folgende Fall: Heute morgen hat das „Frühstücksfernsehen“ und n-tv berichtet, dass in Dänemark ein Künstler Geldscheine im Wert von 70.000,00 € erhalten hat, um hieraus eine Bildcollage zu gestalten. Anstatt die Geldscheine auf eine Leinwand zu kleben, hat der Künstler Jens Haaning dem Kunstmuseum in Aalborg lediglich einige leere Bilderrahmen überlassen mit dem Titel „Nimm das Geld und verschwinde“. Zur Begründung meinte er nur: „Das ist Kunst“.
Es stellen sich juristisch 3 Hauptfragen: (1) Hat der Künstler den Auftrag erfüllt? (2) Muss der Künstler die erhaltenen Geldscheine zurückgeben? (3) Wäre das Verhalten des Künstlers in Deutschland strafbar?
Einschätzung Antonia K., Stud. iur. Universität Konstanz, 9. Semester:
Der Auftrag des Museums lautete: Die Banknoten als Kunstwerk präsentieren. Das Kunstwerk besteht nun aber gerade darin, dass das Geld nicht ausgestellt wurde.