Greenpeace fällt mit fiesem Fake-Engagement für den Frieden auf
Im Spiegel und anderen großen Medien war am 09.03.2022 zu lesen: Greenpeace fordert Tempolimit für den Frieden! Das würde Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Autobahn bei 100 km/h, auf Landstraßen bei 80 km/h und Innerorts durchgängig 30 km/h bedeuten. Ungeachtet dessen, dass dies die Arbeitsgeschwindigkeit im Land erheblich bremsen würde, ist dies doch eine sehr verlogene Argumentation, weil Greenpeace damit argumentiert, dass jede Tankfüllung Geld in Putins Kriegskasse spülen würde. Greenpeace will ein paar "Becher" (mehr ist es nicht) weniger spülen, aber spült. In Wirklichkeit versucht Greenpeace ein langfristiges Umweltziel jetzt so ganz nebenbei aus der Situation heraus durchzudrücken. Was Deutschland im Moment nicht braucht, sind „Schlauanfälle“ von irgendwelchen Trittbrettfahrern. Vielleicht wird Greenpeace auch nur alt. Da ist Luisa Neubauer schon weiter und fordert sofortigen und vollständigen Lieferstopp aus Russland. Hilfreich wäre genau das:
(1) Sofortiger Stopp von jeglicher Einfuhr an Öl und Erdgas aus Russland. Das hätte zur Folge, dass nichts mehr in die „Kriegskasse“ gelangen kann.
(2) Senkung der Mineralölsteuer auf Zeit, bis sich der Markt wieder beruhigt hat. Die Bundesregierung konnte sich hierzu bislang nicht durchringen, obwohl dies ein „konkretes Krisenmanagement“ wäre. Die neuen Verantwortlichen in der Regierung scheinen Verantwortung noch nicht gewohnt zu sein.
Deutscher Generalbundesanwalt ermittelt jetzt selbst wegen möglicher russischer Kriegsverbrechen in der Ukraine
Die Karlsruher Behörde hat Anhaltspunkte für bereits begangene Kriegsverbrechen und sammelt in einem Strukturverfahren umfangreich Beweise und Indizien und versucht die jeweiligen Täter zu identifizieren. Es geht hierbei um Angriffe auf Wohnviertel und die zivile Infrastruktur, ein Heizkraftwerk und Atomanlagen, den Einsatz von Streubomben und die Verfolgung von hochrangigen ukrainischen Politikern anhand sogenannter „Ziellisten“. Der Generalbundesanwalt kann auch Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch verfolgen, wenn sie im Ausland begangen werden.
Wir hatten bereits vergangene Woche wegen des Anfangsverdachts Strafanzeige gegen den ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder bei der Staatsanwaltschaft Hannover erstattet. Es geht hier um den Vorwurf der Beihilfe zu Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Eine Beihilfehandlung kann auch eine mentale Unterstützung sein, derer sich der Altkanzler bedient.
Jetzt sollte die Regierung augenblicklich die Energiesteuer senken
Der Staat verdient an jedem Liter Benzin und Diesel bislang zwischen 70 und 90 Cent. Mit der Rohölpreisverteuerung sind es zwischenzeitlich zum Teil mehr als ein Euro pro Liter. Der größte Anteil hiervon ist die Energiesteuer, mit fast 50 Cent bzw. knapp über 60 Cent, der teuerste Posten. Würde die Regierung diese Steuer vorübergehend aussetzen, läge der Benzin- und Dieselpreis wieder bei etwa € 1,50. Das sollte jetzt dringend geschehen.
Noch im November 2021 hatten wir ganz allgemein über die Belastung an der Zapfsäule informiert. Insbesondere, dass die staatliche Abschöpfung unzulässigen Wucher darstellen könnte. Der Staat ist jetzt gefordert, die Belastung der Bevölkerung abzufedern. Eine Diskussion über anteilige Umsatzsteuerreduzierungen wird nicht ausreichend sein.
Wirtschaftsminister Lindnerwill nichteinmal mit einer Umsatzsteuersenkung reagieren unter Verweis auf die Geschuldete Solidarität für die Ukraine. Falsch! Mit dem Flüchtlingsstrom wird Deutschland noch genügend Solidaroität beweisen. Jetzt aber den Bürger mit der Kostenexplosion bei Treibstoff alleine zu lassen, könnte zur Verschlechterung der Lage führen durch Nichtstun!
Russland muss sich ab heute vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) verantworten
Heute beginnt das Verfahren einer Klage der Ukraine gegen Russland und einem damit verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Einstellung sämtlicher Militäraktionen. Die öffentlichen Anhörungen in dem Dringlichkeitsverfahren sollen heute und morgen stattfinden.
Inhaltlich geht es um die Behauptung Russlands, dass die Ukraine in den Gebieten Luhansk und Donezk, gegenüber der russischen Minderheit, einen Völkermord beginge. Dies behauptete Putin in einer öffentlichen Fernsehansprache vom 21.02.2020, um den Einmarsch in die Ukraine zu rechtfertigen. Beweisen ist Russland dann in der Folge schuldig geblieben. Russland muss jetzt in diesem Verfahren Beweise vorlegen, sonst droht ein Urteil, wonach der Angriff auf die Ukraine als Überfall und bewusster Völkermord eingestuft wird. Dann wäre Russland ab sofort ein „Schurkenstaat“. Die Folge wäre die Aufforderung zur Einstellung sämtlicher Kampfhandlungen. Auch wenn der Internationale Gerichtshof die Einstellung von Kampfhandlungen nicht umsetzen kann, hat dies öffentliches Gewicht.
Neue Regeln für Fitnessstudio-Verträge
Neujahr: Der gute Vorsatz ist gefasst, die Motivation hoch und ein Fitnessstudiovertrag mit langer Laufzeit abgeschlossen. Fünf Wochen später die Motivation ist im Keller, dass Fitnessstudio wird nicht mehr besucht und fortan werden völlig sinnlos Gebühren bezahlt. Der lästige Vertrag gerät in Vergessenheit und wird deshalb nicht gekündigt. Das große Erwachen kommt dann, wenn sich der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert und man in der Kostenfalle sitzt. Ein Gefühl der Gefangenheit im Vertragswirrwarr.
Haben Sie sich wiedererkannt? Dann können Sie aufatmen. Seit diesem Dienstag, dem 01. März 2022 gelten für Verträge mit Fitnessstudios bundesweit neue Regeln. Durch das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ können Hobbysportler ihre Verträge leichter verlassen, selbst wenn sie Fristen verpassen. Doch nicht nur Fitnessstudioverträge sind betroffen, die neuen Regelungen greifen auch bei Mobilfunk-, Streaming-, Internetverträgen, sowie bei Zeitschriften Abos.
Keine Verlängerung mehr um ein Jahr.
Die meisten Fitnessstudioverträge verlängerten sich automatisch und ohne Vorwarnung um ein Jahr, wenn man die Kündigungsfrist von drei Monaten nicht eingehalten hat. Meistens stand dies irgendwo im Kleingedruckten (AGB). Durch das neue Gesetz ist dies nun nicht mehr möglich. Im Wesentlichen beinhaltet die neue Regelung zwei maßgebliche Vorteile für Verbraucher:
Kündigunsfrist auf einen Monat verkürzt
Die bisherige Kündigungsfrist von drei Monaten wird nun auf einen Monat verkürzt.
Automatische Verlängerung nur noch auf unbestimmte Zeit