Die Vorlage von falschen Attesten ist strafbar
Der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse ist strafbar. Anlass zu diesem Hinweis gibt es, nachdem verschiedentlich Reisende selbstgebastelte Blanko-Atteste vorlegen, wenn sie ohne Mund-Nasen-Schutz angetroffen werden. Hier die gesetzlichen Vorgaben:
Update: Notfallplan in Corona-Zeiten
Bereits im April d. J. hatten wir darauf hingewiesen, dass trotz Corona viele Unternehmer bis heute keinen echten Notfallplan erarbeitet haben, weder für die Firma noch für sich privat. Erschreckend ist, dass es immer noch eine ganze Reihe von Unternehmen/Unternehmern gibt, die sich keinen echten „survival plan“ erarbeitet haben. Oftmals schwirrt in den Köpfen eine ungefähre Ahnung, was der Einzelne macht, wenn dies und das passiert. Konkret ist da aber oftmals gar nichts. Trotz der einschneidenden Änderungen ist von vielen weder ein worst-case-Szenario durchgespielt worden, noch sind Alternativpläne konkretisiert worden. Man kann nur eines raten: Wer das bis heute nicht gemacht hat, sollte sich zwingend die Zeit nehmen und verschiedene Szenarien konkret durchspielen.
Corona über die Balkan-Route
Die „WELT“ interpretiert das Robert-Koch-Institut (RKI) so, dass etwa 10 % aller in Deutschland bemerkten Infektionen aus der Türkei oder vom Balkan stammen. Es sieht so aus, als dass viele infizierte Urlaubsheimkehrer aus der Türkei, Kosovo, Serbien, Kroatien, Albanien, Bosnien, Rumänien oder Bulgarien stammen. Voraussehende Arbeitgeber haben ihren Mitarbeitern dringend von Heimreisen nach Südosteuropa in diesem Jahr abgeraten. Hinsichtlich derer, die dennoch reisen, kann der Arbeitgeber eine Quarantäne auferlegen oder einen Test einfordern. Das ganz besonders für Auslandskosovaren. Ist das vorher angekündigt, hat der Arbeitnehmer in dieser Zeit keinen Lohnanspruch. Allerdings gibt es für solche Fälle noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung.
Diverse Ermittlungsverfahren wegen Kurzarbeit-Missbrauch eingeleitet
Als die Corona-Krise auf Deutschland hereinbrach, senkte der Staat die Hürden für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld, damit schnell und flexibel reagiert werden konnte. Eine Reihe von Unternehmen die von der Krise noch nicht oder noch nicht unmittelbar betroffen waren, nutzten die Möglichkeit der staatlichen Hilfe und beantragten Kurzarbeitergeld, obwohl die Voraussetzungen hierfür tatsächlich noch gar nicht vorlagen oder stellten schnell noch Mitarbeiter ein die aus dem Familienumfeld stammten, um Kurzarbeitergeld beantragen zu können. Diese Fälle werden jetzt von der Bundesagentur für Arbeit im Nachhinein überprüft.
300 Party-Gänger nach Club-Besuch in Quarantäne
Es ist ein Wagnis. In der Schweiz hat man es besucht, dort sind die Lockerungen schon sehr weit gediehen. Am 21.06.2020 feierten Züricher Club „Flamingo“ Disko-People einen ausgelassenen Abend. Unter den Gästen war jedoch ein Corona-Infizierter. Der wurde vier Tage später positiv getestet, danach wurden weitere Besucher krank. Zürich hat seinen ersten „Superspreader-Event“.
Damit hat sich ein Risiko verwirklicht, mit dem man rechnen konnte. Womit die Behörden aber nicht gerechnet hatten, war, dass der Club-Betreiber die Gästelisten nicht nur verspätet herausrückte, sondern dass rund ein Dritter der Gäste-Adressen falsch waren. Man kann davon ausgehen, dass dies System hat. Wenn so etwas aber in größerem Umfang passiert, dann kann es schnell zu lokalen Lockdowns kommen und die identifizierbaren „Namensbetrüger“ könnten dann sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland mit den Folgekosten des Mehraufwandes belegt werden.