Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Ba-Wü, kann es nicht.
Vielleicht ist dieser Vorhalt vieler Zeitungen sogar falsch. Peter Hauck kann es vielleicht schon, aber er will es nicht und sollte deshalb schnellstmöglich abgelöst werden. Egal welcher Vorwurfgrad hier zutrifft. Politpfeifen müssen gehen. Peter Hauk war schon 2005–2010 Minister für Ernährung und Ländlichen Raum. 2016 übernahm er erneut das inzwischen in Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz umbenannte Ministerium. Und: Im Schwarzwald und auf der Schwäb‘schen Alb sind schockierende Bilder von grausamen Hinrichtungsmethoden in Schlachthöfen Baden-Württembergs zu sehen, zuletzt in Biberach. Die „schwarzen Schafe“ unter den Schlachtern morden solange, bis Tierschutzorganisationen die Missstände aufdecken. Zu Recht gerät der Minister jetzt unter Rechtsfertigungsdruck. Die Kontrollen in Baden-Württemberg sind für den Henker. Seit 2005 (mit Unterbrechung) sitzt Herr Hauk am längeren Hebel und hat nichts oder viel zu wenig getan.
Und was gibt der Minister nun von sich? Er bringt den Mindestpreis für Schweinefleisch ins Gespräch und meint damit die konkreten Probleme lösen zu können. Das ist grade so, als würde man Verständnis dafür haben, dass ein arbeitsloser Betrunkener seine Frau verprügelt, weil der Hartz-4-Satz zu niedrig ist. Lösung: Hartz-4-Satz anheben? Herr Hauk, hören sie mit diesem argumentativen Unsinn auf. Die Täter sind Tierquäler und hätten bei höheren Fleischpreisen sogar noch eine bessere Rendite. Tierquäler muss man aus dem Verkehr ziehen und die Kontrollen in der Nutztierhaltung sofort verstärken.
Allein in NRW mindestens 4.203 Fälle von Subventionsbetrug im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Die staatliche Auszahlung einer Soforthilfe für Betriebe und Selbständige in der Corona-Krise hat wohl auch eine Reihe von Betrügern angezogen. Geschätzt werden Schäden von mehr als 30 Millionen Euro für betrügerisch erlangte Subventionshilfen. Die meisten sind ehrlich. Von 430.000 genehmigten Anträgen von Solo-Selbständigen und Kleinunternehmen ist die Anzahl der Betrüger gering. Die vorgenannten Zahlen betreffen das Land Nordrhein-Westfalen. In anderen Ländern sieht es aber ähnlich aus.
Wer sich in Krisenzeiten aus dem Topf für Bedürftige bedient, handelnd moralisch gleich übel wie der, der die Spendenkasse für arme Menschen plündert. Ist unsere Strafpraxis vielleicht generell zu lasch?
In der Gesellschaft nimmt man solche Straftaten oftmals als Begleitübel hin. Haftstrafen drohen den Tätern in den wenigsten Fällen. Bis man in Deutschland eine Haftstrafe absitzen muss, muss man schon fast jemanden umgebracht haben, sagen viele. So ganz falsch ist das nicht. Um eine Disziplin bei bestimmten üblen Straftaten zu erlangen, die nicht gleich mit Höchststrafen bewährt sind, sollte man das Instrument der Haftstrafe vielleicht doch gesondert in den Vordergrund rücken.
Es ist zu überlegen, ob man für bestimmte oder alle Straftaten nicht ein besonderes Merkmal vorsieht, bei dessen Erfüllung in jedem Fall eine Haftstrafe droht. Das wäre bei Rohheitsdelikten, Vergewaltigung, Betrug in großem Umfang, bei der Begehung von Straftaten, bei denen dem Schuldner klar ist, dass er die Schuld nie begleichen werden wird oder wer Notsituationen ausnutzt um sich zu bereichern, mögflich. Solche Taten sollte immer zusätzlich an einem besonderen strafschärfendem Merkmal gemessen werden:
Kubicki hat Recht: Giffey muss zurücktreten
Der „freiwillige“ Verzicht der SPD-Ministerin Franziska Giffey ist rein taktischer Natur. Am Ende wird Franziska Giffey Karl-Theodor zu Guttenberg und Annette Schavan folgen. Die nochmalige Überprüfung ihrer Dissertation auf Plagiate durch die Freie Universität Berlin hat Giffey zur Flucht nach vorn bewegt. Das reicht jetzt nicht mehr, meint der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki und erläutert, dass der freiwillige Titel-Verzicht Giffey nicht „erlöst“. Sollte sich der Schummel-Vorwurf bestätigen, bliebe ihr nur der Rücktritt.
OVG Sachsen hat den Beschlusstext zur Leipzig-Demo veröffentlicht - die Begründung überzeugt nicht
Wenn man weiß, wie man hinkommt, braucht man fünf Klicks, um die Entscheidung im Wortlaut aufzufinden. Schon an der äußeren Form fällt die erste Unkorrektheit auf!
Während das Oberverwaltungsgericht Sachsen und auch die sonstigen Gerichte in Deutschland grundsätzlich die Urteile und Beschlüsse so veröffentlichen, dass am Ende die jeweiligen Richter namentlich als Unterzeichner gekennzeichnet sind, fehlen hier erstmals die Namen der Richter. Das ist kein Zufall. Nimmt das Oberverwaltungsgericht die Richter in Schutz? Warum wurden die Namen im Vorfeld entfernt? Wir haben bereits gegen das gesamte Richterkollegium des 6. Senats, die Richter Matthias Dehoust, Suzanne Drehwald und Bernd Groschupp Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Bislang kam hinsichtlich diesen Personen noch keine „Richtigstellung“.
Bautzener Bockmist: Sind die Verwaltungsrichter am Sächsischen OVG für die Leipziger Chaos-Demonstration der "Querdenker" schuld ?
Die Bild-Zeitung berichtet am 08.11.2020, dass die „Querdenker“ nie vor hatten, sich an Auflagen zu halten. Das ist richtig. Das wussten auch die Richter am Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Das Urteil selbst iegt noch nicht vor. Einer der Unterzeichner dürfte jedoch der Vorsitzende des 6. Senats gewesen sein, Matthias Dehoust. Man darf davon ausgehen, dass sämtliche Richter nicht nur gewusst haben, was passiert, sie haben mit ihrem Urteil das, was geschehen ist, sehendes Auges provoziert. Ist Dehoust vielleicht selbst Querdenker?
Dafür sprechen nicht unerhebliche Fakten: