Dass Bastian Schweinsteiger für die dünnen Kartoffelscheiben von Funny Frisch Werbung macht, ist bekannt. Jeder hat die Werbespots schon gesehen. Jetzt macht Bastian Schweinsteiger auch Werbung für den Uhrenhersteller Garmin. Das wäre nicht schlimm, wenn es nicht als Schleichwerbung verpackt wäre. So hält Bastian Schweinsteiger mittlerweile bei Interviews das Mikrofon stets in der linken Hand, an deren Gelenk sich sichtbar eine Garmin-Uhr befindet. Man möchte es nicht glauben, auf seinem Twitter-Account zeigt Schweinsteiger kurz vor der zweiten Hälfte einen Blick auf seine Uhr. Im Hintergrund kann man unscharf das Stadion erkennen mit der Bemerkung: „Time for the 2nd half“. Die ARD hat Schweinsteiger zwischenzeitlich gerüffelt. Vermutlich wird Bastian Schweinsteiger bei den letzten verbleibenden Spielen seine Uhr nicht mehr in die Kamera halten.

Es scheint so. Noch am 1. Juli war ich mit meinem Leitartikel davon ausgegangen, dass der Anwalt Christian Schertz einfach nur zu spät kommt und nichts mehr retten kann, weil die Fehler schon mal passiert sind, nämlich vor Drucklegung und Vorveröffentlichung. Doch er konnte aber noch etwas bewegen! Er hat gleich zu Beginn der Affäre einen Schnellschuss gewagt und erklärt: „Ich kann nicht im Ansatz eine Urheberrechtsverletzung erkennen…“

 

Die Grünen beziehungsweise das Wahlkampfteam haben sich diese Äußerungen gleich zu eigen gemacht und Annalena Baerbock geraten, dass sie dies so in der Öffentlichkeit platzieren solle. Jetzt kristallisiert sich heraus, dass diese vorschnelle Äußerung nicht haltbar ist. Supergau!

 

Dabei hat der Rechtsanwalt Schertz gegen eine ganz banale alte Verteidigerregel verstoßen. „Äußere dich nie, wenn du den Akteninhalt nicht kennst.“ Im besonderen Fall gilt: Ersetze das Wort „Akteninhalt“ durch das Wort „Buchinhalt“. Die Grünen sind mit dem vermeintlichen Befreiungsschlag von Herrn Rechtsanwalt Schertz maximal unglücklich aufgelaufen. Das einzig Richtige wäre von Anfang an gewesen, Fehler einzuräumen, anstatt sich zu rechtfertigen und von Verschwörung zu reden. Einfach "los-trump-en"hat auch in den USA am Ende auch nicht funktioniert. Rechtsanwalt Schertz dürfte sich hierbei selbst auch erheblich geschadet haben, insbesondere als er inhaltlich von seinem Ziehvater, dem früheren Rechtsanwalt Professor Hertin korrigiert wurde und jetzt auch noch von einem ehemaligen Mitarbeiter Felix Zimmermann, der zwischenzeitlich als Jurist und Journalist bei ZDF tätig ist.

Nachdem Annalena Baerbock bei ihrem ersten Auftritt nach den Plagiatsvorwürfen sich damit hat verteidigt, sie habe keine Urheberrechtsverletzung begangen ("Das war keine Urheberrechtsverletzung, das hat meine Partei klargemacht"), wirkt sie angefressen und unsicher, nicht zuletzt auch deshalb, weil es eben falsch ist. 

 

Spontan fällt da einem ein, was Trio schon gesungen haben, als Annalena B. erst zwei Jahre alt war, siehe: Überschrift. Der Zitierhinweis erfolgt hier sekundengenau zum Nr.1-Hit Anna - lass mich rein, lass mich raus (siehe: https://www.youtube.com/watch?v=eq2Ru8SjBcg). Jetzt alle ...

 

Der Plagiatsprüfer Gerhard Dannemann kommentiert gegenüber dem Spiegel: „Für Bücher gelten keine wissenschaftlichen Maßstäbe.“

 

Na, und? Es geht nicht darum, dass man eine Urheberrechtsverletzung und damit in der Regel eine Straftat begeht. Es geht vorliegend um ganz banales Verhalten, sich mit „fremden Federn schmücken“. Wer ein Buch von Annalena Baerbock kauft oder liest denkt doch: Das hat die Autorin selbst geschrieben. Er denkt nicht: Das hat die Autorin selbst abgeschrieben. Das ist schlimmer, als nur vor dem Frühstück am Pool ein Handtuch auf der Liege zu drapieren. Frau Annalena Baerbock hätte vielleicht schon im Buchtitel die Wahrheit sagen müssen: „Alles nur geklaut, entschuldige, das hab‘ ich mir erlaubt.“

Das, was Annalena Baerbock da fabriziert hat sind „Fake-News light":

 

Nach dem Aufschrei um den geschönten Lebenslauf von Annalena Baerbock, hätte das Buch „Jetzt: Wie wir unser Land erneuern“ nie veröffentlicht werden dürfen, ohne dass es vorher aufgrund der Erfahrungen mit ihrem im Lebenslauf nochmals eingehend redigiert wird. Das gilt umso mehr, wenn man Aufbruchstimmung entfalten will, das Buch dann aber alte Weisheiten enthält, die irgendwo abgeschrieben sind. Ob das eine Urheberrechtsverletzung im strengen Sinne ist, ist völlig irrelevant. Es geht darum, dass man sich nicht Dinge, in dem Fall Wörter und Gedanken aneignet, die nicht von einem selbst sind und das dann auch nicht kenntlich macht. Schon in der Antike war verpönt, „alten Wein in neuen Schläuchen“ zu präsentieren.

 

Mit einem vorschnellen Statement macht der sog. „Promi-Anwalt“ Christian Schertz die Sache nur noch schlimmer, indem er erklärte: „Ich kann nicht im Ansatz eine Urheberrechtsverletzung erkennen, da es sich bei den wenigen in Bezug genommenen Passagen um nichts anderes handelt, als um die Wiedergabe allgemein bekannter Fakten sowie politischer Ansichten. …“. Schertz' Lehrmeister, in dessen Kanzlei RA Schertz groß geworden ist, sah sich bemüßigt, dem Statement Schertz zu widersprechen. gegenüber dem Focus sagte der ehemalige Medienpapst RA Hertin: „Die Textstelle von Seite 219 in dem Buch von Frau Baerbock, in der sie den US-Wissenschaftler Michael T. Klare zitiert, ohne ihn als Quelle zu nennen, ist eine klare Verletzung des Urheberrechts. Da besteht überhaupt kein Zweifel.“ Eine deutliche Klatsche gegen Schertz.