Folgen fehlerhafter Ladung zu einer Gesellschafterversammlung
Erfolgt eine Ladung zur Gesellschafterversammlung per E-Mail in den Abendstunden des Vortages auf den frühen Vormittag des nächsten Tages, so weist die Ladung derart schwerwiegende Form- und Fristenmängel auf, dass dem geladenen Gesellschafter eine Teilnahme faktisch unmöglich gemacht wird. Dies steht einer Nichtladung des Gesellschafters gleich und führt zur Nichtigkeit der auf der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse (BGH, Urteil vom 13.02.2006 – II ZR 200/04).
GmbH: Haftung des Geschäftsführers für Lohnabgaben
Reicht das Geld im Unternehmen nicht für den vollen Lohn einschließlich Abgaben, muss der Geschäftsführer die Löhne so kürzen, dass genügend Geld für die Abgaben übrig bleibt. Zahlt er trotzdem die normalen Nettolöhne aus, haftet er dem Finanzamt persönlich für die ausstehenden Abgaben.
GmbH: Haftung bei wirtschaftlicher Neugründung
Unterbleibt die mit der Versicherung entsprechend § 8 Abs. 2 GmbHG und der Anmeldung etwaiger mit einer wirtschaftlichen Neugründung einhergehender Satzungsänderungen zu verbindende Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung gegenüber dem Registergericht, haften die Gesellschafter im Umfang einer Unterbilanz, die im Zeitpunkt besteht, zu dem die wirtschaftliche Neugründung entweder durch Anmeldung der Satzungsänderungen oder durch Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit erstmals nach außen in Erscheinung tritt.
Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters als Scheingesellschafter
Der Gesellschafter, der aus einer bestehenden Gesellschaft ausgeschieden ist, aber weiterhin als Gesellschafter nach außen auftritt, kann als Scheingesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, wenn er gegen den gesetzten Rechtsschein nicht pflichtgemäß vorgegangen ist und sich ein Dritter bei seinem geschäftlichen Verhalten auf den Rechtsschein verlassen hat.
Vorratsbeschluss und Stimmrechtsausschluss
Gegen einen Vorratsbeschluss, mit dem einem Gesellschafter über ien konkretes Informationsbegehren hinaus Einsicht oder Auskunft für eine bestimmte Zeit, unter bestimmten Umständen oder in bestimmte Unterlagen verweigert wird, ist die Anfechtungsklage zulässig.