Jährlich werden 45 Millionen Küken getötet, weil sie keine Eier legen, oder nicht genügend Fleisch ansetzten. Diese Zustände haben nicht nur in der Gesellschaft für Furore gesorgt. Auch in der Politik wurde mittlerweile anerkannt, dass diese Praktik nicht weiter toleriert werden kann. Aus diesem Grund hat Bundesagarministerin Julia Klöckner (CDU) einen Gesetzesentwurf gegen diese tierschutzwidrige Praxis vorgelegt. Das Töten männlicher Küken soll ab Januar 2022 verboten sein. Stattdessen sollen Züchter vor dem Schlüpfen das Geschlecht des Kükens bestimmen und die Eier aus der Brut nehmen. Eine Geschlechtsbestimmung im Ei ist derzeit zwischen dem neunten und dem vierzehnten Bebrütungstag möglich. Diese Technik ist bereits marktreif, und bis Ende 2021 in entsprechendem Maße verfügbar. Das Schmerzempfinden liegt aber schon ab dem siebten Bruttag vor. Daher sieht der Gesetzesentwurf im zweiten Schritt vor, ab 31. Dezember 2023 das Töten des Embryos nach dem 6. Tag zu verbieten.

Eine solcher Gesetzesentwurf ist längst überfällig, und an sich auch eine positive Entwicklung für den Tierschutz. Dennoch darf nicht unbeachtet bleiben, dass nach dem langen Kampf um diesen Fortschritt im Gesetzesentwurf erneut ein zweijähriger Freifahrtschein für die Industrie eingeführt wurde.

 

Sicher ist eine solche Umstellung nicht allein über Nacht möglich. Insbesondere da diese Praktik Jahre lang üblich war. Aber wenn es schon in allen Kreisen angekommen ist, dass das Kükentöten ethisch unvertretbar ist, fragt es sich, warum nicht bereits jetzt Sanktionen gegen die Bauern welche diese Praxis noch betreiben, eingeleitet wurden. Nur weil ein Verbot noch nicht gesetzlich verankert wurde, schmälert das nicht das Unrecht gegenüber den Küken. Im Gegenteil. Das Wohl der Tiere wird erneut hinter die industriellen Interessen gestellt. Auf solche Art Tierschutzpolitik zu betreiben ist nicht nur inkonsequent, sondern scheinheilig.