Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 eine Novelle der Tierschutz-Nutztiere Verordnung zugestimmt, die dazu führt, dass die Kasten Instandhaltung von Mutterschweinen (Zuchtsäue) acht weitere Jahre stattfinden darf. Zu der Novelle haben sogar viele Grüne ausdrücklich zugestimmt mit der Rechtfertigung, dass nach dieser Zeit ein Systemwechsel hin zur Gruppenhaltung erfolgen würde. Es gehe hier um das 'Langzeitziel'. Das bedeutet faktisch, dass Muttersauen die nächsten acht Jahre lang nicht einmal mehr ausstrecken können, wie es ihre Natur wäre. Das wäre quasi so, wie wenn alle Mütter in einem Käfig in der Hocke leben müssten.
Die Zwangsfixierung von Sauen in engen Metallkäfigen ist nie und nimmer Verhaltens gerecht und klare Tierquälerei. Ist ein Verstoß gegen § 1 und 2 Tierschutzgesetz. Der Tierschutz wurde wieder einmal der angeblichen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Schweineproduktion geopfert und zwar quer durch alle Parteien. Jeder der diesen Zustand schön redet, ist ein Tierquäler mit Überzeugung. Wir prüfen derzeit, ob nicht jegliche Kastenstandhaltung - oder auch nur Duldung - als Tierquälerei einzustufen ist.