Die Haufe Online Redaktion berichtete am 11.01.2023 unter der Rubrik „Verkehrsrecht“ von einer Gerichtsentscheidung des Amtsgerichts Pfaffenhofen. In dem entschiedenen Fall kam es bei einer Vollbremsung einer Autofahrerin zu Gunsten eines Fuchses zu einem Auffahrunfall. Das Gericht entschied, dass die „Fuchsbremserin“ sich mindestens ein Drittel Eigenverschulden anrechnen lassen müsse, wenn nicht noch mehr.

 

Ein Autofahrer darf nur dann eine Vollbremsung hinlegen um eine Kollision zu vermeiden, wenn von dem Tier Gefahr für Personen und Sachen von bedeutendem Wert ausgeht. Bei Fuchs, Hase und Katzen ist es gerade nicht der Fall. Hier darf im Zweifel keine Vollbremsung erfolgen.

[AG Pfaffenhofen, Urteil vom 16.09.2022, Az. 1 C 130/22]