Baden-Württemberg setzt künftig auf die digitale Strafakte. In einem Pilotprojekt probt Ulm den Abschied von der Papierakte. Staatsanwälte, Richter und Polizisten sollen die notwenigen Daten elektronisch eingeben. In einem ersten Schritt setzt das Polizeipräsidium, die Staatsanwaltschaft sowie das Amtsgericht Ulm die elektronische Strafakte ein. Bis 2025 sollen die übrigen Gerichte und Behören in Baden-Württemberg folgen. Der Austausch soll über eine verschlüsselte „Datenautobahn“ einhergehen. Auf die elektronische Strafakte sollen dann die Beteiligten Behörden zugreifen, aber auch die Verteidiger oder Nebenklägervertreter.

Die beiden früheren britischen Premierminister Gordon Brown (Labour) und John Major (Konservative) haben sich für ein gesondertes Kriegsverbrechertribunal für die Ukraine ausgesprochen. Hintergrund ist, dass eine Anklage gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wegen des Befehls zum Angriffskrieg gegen die Ukraine praktisch unwahrscheinlich sei, sagte Gordon Brown der BBC.

Die künftige Adresse der Russischen Botschaft in Berlin wäre dann: Wolodymyr-Selenskyj-Platz 1-3 in 10117 Berlin

 

Der Initiator Bernhard Maria möchte erreichen, dass der Abschnitt der StraßeUnter den Linden 63-65  ab sofort  in "Wolodymyr-Selenskyj-Platz 1-3 umbenannt wird. Maria weiter: „das geschehe in Anerkennung von Wolodymyr Selenskyj, dem womöglich letzten frei gewählten Präsident der Republik Ukraine. Die Initiative soll einen mutigen Europäer ehren. Jedes Zeichen der demokratischen Entschiedenheit, jedes Bild der Unterstützung für den gewählten Präsidenten einer überfallenen Nation, jedes Lachen im Angesicht der Bedrohung, könnte das Sandkorn sein, das hilft, die Zerstörung zu bremsen.

 

Das ist rechtlich durchaus möglich. Die Initiative hat sich bei der Stadt Berlin deswegen schon rechtlich erkundigt und hält fest:

Der internationale Gerichtshof hat in einer Eilentscheidung angeordnet, dass Russland die militärische Gewalt in der Ukraine sofort beenden muss.

 

Das Problem ist dabei nur: der Internationale Gerichtshof kann Russland dazu nicht zwingen, weil der Gerichtshof das Urteil nicht durchsetzen kann.

 

War damit das ganze Verfahren umsonst?

 

Die Ukraine hat gegen Russland ein Eilverfahren vor dem Internationalen Gerichthof (IGH) eingeleitet. Danach soll es dem russischen Präsidenten Putin jedwede weitere Kriegshandlung untersagt werden. Am 07.03.2022 erfolgte die Anhörung der ukrainischen Seite. Zur vorgesehenen Anhörung am 08.03.2022 erschien Russland nicht. Der russische Botschafter lies lediglich mitteilen, dass sich Russland an der mündlichen Verhandlung nicht beteiligen werde. Das hindert den IGH aber nicht eine Entscheidung zu treffen. Es ist zu erwarten, dass in den nächsten Tagen eine Eilentscheidung ergeht, wie sie von der Ukraine beantragt worden ist. Das Problem wird sein, dass sich Russland einem Richterspruch aus Den Haag nicht fügen wird. Damit ist aber die Sache für Russland nicht vorbei. Es wird sich dann vermutlich noch ein Hauptverfahren anschließen, bei dem die ursprüngliche Verurteilung wahrscheinlich manifestiert und dann noch erweitert wird. Dies könnte auch die Verurteilung zur Entschädigungsleistung zur Folge haben.