Man gewöhnt sich dran: Weiteres Hauptverfahren gegen VW-Manager eröffnet
Wie der Spiegel berichtet, hat das Landgericht Braunschweig eine Anklage gegen vier Topmanager von Volkswagen zugelassen. Dabei geht es um die mutmaßlich überhöhte Bezahlung von Betriebsräten. Dies ist rechtlich als Untreue zum Nachteil des Konzerns zu werten. Betriebsräte sollen in den letzten zehn Jahren bei Volkswagen fürstlich entlohnt worden sein. Allein der Betriebsrat-Chef Bernd Osterloh soll eine nicht zu rechtfertigende Vergütung von über 3,125 Mio. Euro erhalten haben.
Warum tut er das?
Der Strafverteidiger Johann Schwenn gilt in einem Portrait in der „Zeit“ als „Nervensäge der Strafjustiz“. Gerade in aussichtslos anmutenden Fällen konnte Johann Schwenn höchstbeachtliche Erfolge verzeichnen.
Warum übernimmt er gerade jetzt die Verteidigung des mutmaßlichen "Maddie-Mörder" Christian B.? Vielleicht weil es aussichtslos erscheint, zumindest nach den Presseberichten der nächsten Tage. Aber sind die Beweise für eine Anklage oder gar Verurteilung über 13 Jahre nach der mutmaßlichen Tat so gerichtsfest wie man sie benötigt? Der Täter schweigt, was aus Verteidigersicht fast immer gut ist. Derzeit läuft alles auf ein Indizienverfahren hinaus.
Faktencheck: Tönnies haftet überhaupt nicht
Nachdem der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine zivilrechtliche Haftung des Unternehmens ins Auge gefasst hat und der Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sogar eine persönliche Haftung des Firmenpatriarchs ins Spiel gebracht hat, scheinen diese Behauptungen vorschnell aus der Hüfte geschossen zu sein. Wahrscheinlich haftet der Betrieb TÖNNIES und Clemens Tönnies persönlich für den Corona-Ausbruch überhaupt nicht. Das zeigen neue Erkenntnisse.
Von Rechts wegen beruht eine Haftung immer auf einem Fehlverhalten und einem Verschulden desjenigen, der in Anspruch genommen wird. Bei TÖNNIES wird geschlachtet und zerlegt. Der Virus-Ausbruch hat sich vor allem im Zerlegebereich abgespielt, davon gehen die Hygiene-Experten zwischenzeitlich aus. Sollen sich genau diese Mitarbeiter besonders ungeschickt angestellt haben? Kaum.
Was auffällt: Die Raumluft im Zerlegebereich wird ständig auf 8 bis 10 Grad heruntergekühlt, um die Anzahl der Keime so gering wie möglich zu halten. Um diese Temperatur zu halten, wird die Raumluft durch die Kühlanlage getrieben und zirkuliert so ständig. Aerosole mittendrin. Diese werden auch nicht herausgefiltert.
Wer nach einer Straftat offensichtlich nicht in der Lage ist, für den angerichteten Schaden aufzukommen, sollte ggf. auch in Untersuchungshaft kommen UND bleiben
Die Pressemeldungen sind fast immer die gleichen. So auch vom vergangenen Samstag in Stuttgart: kleinere Gruppierungen zogen durch die Innenstadt, randalierten einfach, warfen Fensterscheiben ein, beschädigten Autos und plünderten. Die Polizei wurde ihrer habhaft, sie wurden vorläufig festgenommen. Aber am Montag kommt dann der Haftrichter, der die Täter auf freien Fuß setzt, weil sie einen festen Wohnsitz nachweisen können. Warum?
Anmerkung zur Strafverschärfung bei sexuellem Missbrauch
Was viele schockt, ist die hohe Anzahl von Kindesmissbrauch in Deutschland, die Vernetzung der Täter über das Internet und der Umstand, dass diese Typen meist jahrelang in unmittelbarer Nachbarschaft völlig unbehelligt ihre Straftaten ausleben, und dass auch noch über Jahre bis Jahrzehnte.
Dass in der Folge und in der Diskussion der Wunsch laut wird, höhere Strafen festzusetzen, ist verständlich und im Fall von Kindesmissbrauch auch richtig. Dennoch gehen viele Diskussionen an der tatsächlichen Praxis vorbei. Das Problem ist nicht, dass ein hoher Strafrahmen nicht gegeben wäre. Das Problem ist, dass dieser von den Richtern in der Regel nicht ausgeschöpft wird, vielmehr viele Urteil am unteren Rand der Strafskala zu finden sind. Oftmals wird mit Tätern sogar Nachsicht geübt, weil sie als Lehrer ihren Job verlieren, weil sie die Familie verloren haben, weil sie nach der Tat vom Umfeld geächtet sind usw.. Na und?! Es wäre schlimm, wenn es nicht so wäre! Das kann doch kein Grund sein, im Strafmaß dann nachzugeben, wie es zuletzt der ach so verständnisvolle Vorsitzende Richter am LG Bückeburg Dr. Axel Schulte getan hat, der einen Vater, der seinen eigenen Sohn missbraucht hat, mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren hat laufen lassen, weil dieser „gerade versuche, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen“. Toll!