Medizinische Überversorgung verhindert oft, dass jemand in Ruhe sterben kann
Medizinische Überversorgung ist ein regelmäßiger Grund, dass das Lebensende nicht an die Bedürfnisse der Patienten angepasst wird. Es sterben immer mehr Menschen im Krankenhaus, weit mehr als früher. Wir haben verlernt, dass das Sterben zum Leben dazugehört. Oftmals wird es soweit als möglich tabuisiert. Menschen werden „zum Sterben“ regelmäßig ins Krankenhaus gebracht. Gründe hierfür sind beispielsweise Personalmangel in Pflegeheimen, die Hilflosigkeit von Angehörigen mit einer solchen Situation oder einfach nur Bequemlichkeit der Angehörigen.
Während der Pandemiezeit war das Sterben im Krankenhaus besonders krass. Die alten Menschen waren isoliert von Familie, Freunden und auch Seelsorgern, waren dafür umgeben vom medizinischen Personal in Schutzkleidung und lauter Apparaten.
Genau so wollen es die meisten Menschen nicht.
Tod und Sterben haben sich aus dem Familienumfeld in die Zuständigkeit der Gesundheitssysteme verlagert. Es werden dann oftmals medizinische Ressourcen angekurbelt, die zu keiner bedeutsamen Verbesserung der Lebensdauer oder Lebensqualität des Patienten führen. Die Überversorgung richtet manchmal mehr Schaden als Nutzen an.
Umso wichtiger ist es typische „Endszenarien“ in einer Patientenverfügung konkret mit aufzunehmen, damit der Bevollmächtigte dann eine klare Vorgabe hat.
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Einzug ins Pflegeheim
Zunächst einmal: Was ist das Wohnrecht auf Lebenszeit? Das Wohnrecht wird durch die Eintragung in das Grundbuch wirksam und bedeutet, dass der Berechtigte ohne Zahlung einer Miete auf Lebenszeit dort wohnen kann. Dies ist vor allem für die ältere Generation von Vorteil, da diese eventuell nicht einmal mehr die finanziellen Mitten besitzen um sich eine Wohnung zu mieten. Somit hätten sie eben die Möglichkeit kostenfrei ein Dach über dem Kopf zu haben.
Es stellen sich dabei diverse Fragen:
Bei mangelnder Hitzeprävention können Pflegeheimbewohner Schadensersatz verlangen
„Die Politik ist gefordert, das Hitze-Leiden der 810.000 Pflegebedürftigen in den Heimen zu beenden“, so Eugen Brysch, der Vorstand der Stiftung Patientenschutz.
Die Kritik des Vorstandes gilt dabei den untragbaren Zuständen in den überhitzten Räumen von Pflegeheimen. Denn insbesondere für ältere Menschen können Hitze und Flüssigkeitsmangel lebensbedrohlich werden, so auch der Bundegesundheitsminister Karl Lauterbach. Oft sind Heimbewohner hohen Temperaturen weitestgehend schutzlos ausgesetzt und eine regelnde Vorschrift fehlt bis dato. Nach einer derartigen wird nun verlangt, denn der Klimawandel macht vor nichts und niemandem Halt. Insbesondere hinsichtlich Pflegeheim-Neubauten sollten die Länder und der Bundesklimaminister Robert Habeck eine Anpassung der Bauvorschriften anregen und für entsprechende Neuerungen in Altbauten sorgen.
Die Einrichtungen sind meistens zwar durch präventive Handlungsempfehlungen, Warnsysteme und Hitzemaßnahmenpläne auf Hitzewellen eingestellt, die Maßnahmen sind jedoch je nach Gebäude und Einzelfall unterschiedlich effektiv und so entstehen immer wieder Hitze-Probleme in Pflegeheimen.
Im Arbeitsrecht gibt es hierzu eine sog. Arbeitsstättenregel (ASR). Gemäß ASR A3.5 Raumtemperatur Punkt 4.3 sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. In Einzelfällen kann das Arbeiten bei über +26 °C zu einer Gesundheitsgefährdung führen, wenn z.B. hinsichtlich erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z.B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) im Raum tätig sind. In solchen Fällen ist über weitere Maßnahmen anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden.
Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren.
Scheidung auch bei Demenz (Alzheimererkrankung) möglich
Ein an einer Demenz vom Typ Alzheimer Erkrankter kann geschieden werden, wenn die Eheleute seit mehr als einem Jahr getrennt leben, der Erkrankte im Zusammenhang mit der Trennung einen natürlichen Willen zur Scheidung und Trennung gefasst hat und er die Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft abgelehnt hat. Der Scheidung steht dann nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG Hamm) nicht entgegen, dass der Erkrankte zum Schluss der mündlichen Verhandlung im familiengerichtlichen Verfahren aufgrund der fortgeschrittenen Erkrankung keinen Scheidungswillen mehr fassen kann.
Kleine Witwenrente: Was ist das?
Hinterbliebenenrente ist wohl ein Thema, mit dem man sich weder gerne noch „freiwillig“ beschäftigt. Dies hat häufig zur Folge, dass bei Eintritt eines Todesfalls neben der Trauer auch noch finanzielle Engpässe zu überwinden sind. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Unterscheidung von kleiner und großer Witwenrente ist damit unumgänglich.
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente, wenn die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens seit einem Jahr besteht und der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse einbezahlt hat. Hiervon gibt es allerdings Ausnahmen.