Grundsatzentscheidung: BaFin haftet nicht gegenüber Anlegern
In den jüngsten Entscheidungen zum sogenannten Wirecard-Skandal (Az.: 2-04 O 65/21, 2-O4 O 53L/20, 2-O4 O 56L/20,2-O4 O 563/20) hat das LG Frankfurt am Main Klägern, die als Aktionäre an der Wirecard-AG beteiligt waren, keinen Schadensersatzanspruch gegen die BaFin (Bundesanstalt für Finanzaufsicht) zugesprochen. Zur Begründung führt das Gericht § 4 Absatz 4 des FinDAG (Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz) an, nach welchem die Aufgabenwahrnehmung der BaFin alleine im öffentlichen Interesse erfolgt. Ein drittschützender Charakter gegenüber den Aktionären wird der Norm nach der Ansicht der zuständigen Kammer nicht zugeschrieben.
Die Kläger machen der BaFin den Vorwurf, dass diese die Marktmanipulationen von Wirecard hätten verhindern und die Öffentlichkeit hätten informieren müssen. Die Behörde sei den Hinweisen auf unrechtmäßiges Verhalten von Wirecard nicht ausreichend nachgegangen. Das sei eine Amtspflichtverletzung welche zum Schadensersatz verpflichten kann. An dieser Stelle ist ganz klar festzustellen, dass die BaFin zu lang untätig blieb. Nach der Einschätzung des Gerichts ist dies nach § 4 Absatz 4 des FinDAG jedoch unerheblich, weil es der BaFin eine derartige Pflicht nicht in dem Umfang zuschreibt, dass sich die Kläger auf sie berufen können.
Dieselskandal: Porsche-Manager kommen glimpflich davon.
Wie das Handelsblatt mit Datum vom 11.04.2022 mitteilt, wurden die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die Vorstände bei Porsche sämtlich nach § 153a StPO eingestellt. Lediglich gegen den Ex-Motorenchef Kerner erging beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt ein Strafbefehl wegen Betruges. Damit kommt Porsche in personeller Hinsicht erheblich besser weg als VW und Audi. Dort sitzen die ehemaligen Vorstandsvorsitzenden bald auf der Anklagebank. Martin Winterkorn bleibt noch verschont, weil er gesundheitlich ein „Fuß-Problem“ hat.
Warum kommt man in Deutschland für erwiesene Tierquälerei nicht ins Gefängnis?
§ 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) fordert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wer ein Tier grob misshandelt und ihm unnötige Qualen hinzufügt, es aussetzt, obwohl es in der Freiheit zu leben unfähig ist oder mit dem Vorsatz, dass ein Tier qualen erleidet auf ein anderes Tier hetzt. Ebenso zu bestrafen ist, wer auch nur fahrlässig im Zusammenhang mit der Beförderung mehrerer Tiere diese dadurch, dass er Fütterung oder Tränke unterlässt, auf andere Weise längere Zeit hindurch einen qualvollen Zustand aussetzt. Ebenso zu bestrafen ist, wer ein Wirbeltier mutwillig tötet.
Tierquälereien kommen in Deutschland regelmäßig und vielfach vor. Dass deswegen irgendjemand inhaftiert ist, ist hier nicht bekannt.
Causa Anne Spiegel: Sie reden Unfug, Frau Stokowski!
In der Kolumne „Präsenspflicht als Ideologie, muss man sich dafür entschuldigen, Urlaub zu machen?“, bezeichnet Margarete Stokowski den Fall Anne Spiegel für kompliziert und bedenklich und ist der Auffassung, dass man sich von der patriarchalen Idee der Vollzeit-Präsenz am Arbeitsplatz verabschieden muss: https://www.spiegel.de/kultur/fall-anne-spiegel-muss-man-sich-dafuer-entschuldigen-urlaub-zu-machen-kolumne-a-230ee54c-572a-44e5-a9e7-ae7a187160e1 Entweder hat Frau Margarete Stokowski einfach nur das Thema verfehlt oder sie versucht absichtlich eine ideologische Verbindung herzustellen, um die feministische Fahne hochzuhalten. Dabei gibt es hierfür gar keinen Anlass.
Frau Anne Spiegel ist gescheitert, weil sie verantwortungs-inkompetent ist. Nicht Frauenfeindlichkeit führte zum Rücktritt - sondern Spiegels Fehler, äußerte dagegen Luis Hofmaier in der Welt (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus238131561/Anne-Spiegel-Nicht-Frauenfeindlichkeit-fuehrte-zum-Ruecktritt-sondern-Fehler.html) Frau Anne Spiegel hätte sich nach dem Desaster im Ahrtal nicht noch als Familienministerin bewerben dürfen. Es geht auch nicht um ein paar Tage, es geht um vier Wochen (!). Frau Anne Spiegel urlaubte lieber vier Wochen in Frankreich, während die Bewohner der Region 134 Tote aus dem Schlamm zogen und sich fragten, wie es jetzt weiter geht.
Zeiten ändern sich: auch für Kriegsverbrecher
Niemals erfolgte die Beweissicherung von vermuteten Kriegsverbrechen schneller, exakter und beweisfester als bei den Gräueltaten in der Ukraine (insbesondere in der Kleinstadt Butscha). Die einzige Steigerung wäre noch, dass die Beweisaufnahme live stattfindet, im Moment des Kriegsverbrechens. Die Weltöffentlichkeit ist da nah dran. Die ukrainische Regierung hat zu den Kriegsverbrechern zwischenzeitlich auch schon die Namenslisten geliefert. Wer eines Kriegsverbrechens verdächtig ist, kann überall auf der Welt verhaftet und rechtsstaatlich abgeurteilt werden. Das gilt vom „kleinen“ Soldaten bis hin zu Wladimir Putin. Das ist auch der Grund, weshalb Verantwortungsträger in Russland künftig kaum noch ihr Land verlassen können. Völkerrechtler beschwichtigen oft noch und weisen darauf hin, wie schwer die Nachweise sind und so weiter. Das ist oftmals Quatsch! In Anbetracht der dezidierten Beweisaufnahme, sind die Beweise in fast jedem Gerichtsverfahren ausreichend verwertbar. Das Problem der Verantwortlichen ist viel mehr, sie haben ein Milošević -Problem. Irgendwann könnten sie ausgeliefert werden. Nach dem Slobodan Milošević am 05. Oktober 2000 aufgrund von Massendemonstrationen als jugoslawischer Staatspräsident zurückgetreten war, wurde er auf Betreiben des serbischen Ministerpräsidenten Zoran Đinđić im Jahre 2001 verhaftet und an das UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag ausgeliefert. 2008 wurde der bosnisch-serbische Politiker Radovan Karadžić verhaftet und 2019 als Kriegsverbrecher zu lebenslanger Haft verurteilt.