Richter dürfen auch bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung vom Regelfahrverbot absehen
Sie müssen dies allerdings besonders begründen. Das Oberlandesgericht Hamm hat die beschränkte Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft zum Anlass genommen den Tatrichtern hier Vorgaben zu machen. Fahrverbote dienen der erzieherischen Einwirkung auf die Verkehrssünder. Daher ist das Absehen von Fahrverbot grundsätzlich nur in engen Grenzen möglich, beispielsweise wenn dem Delinquenten der Verlust seines Arbeitsplatzes oder seiner wirtschaftlichen Existenz droht und er dies nicht durch zumutbare Vorkehrungen vermeiden kann. Ein allgemeiner Hinweis auf berufliche Nachteile durch das Gericht reicht nicht aus. Dies ergebe sich aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Es ist deshalb eine eingehende, tatsachengestützte Begründung im Einzelfall notwendig. Das Tatgericht muss sich damit auseinandersetzen, dass der Betroffene die beruflichen Folgen selbst minimieren kann. Bei dem zu entscheidenden Fall, in dem es um zwei Monate Fahrverbot ging, wäre auch zu überlegen gewesen, ob man die Fahrverbotsdauer auf einen Monat reduziert. Sind solche Überlegungen aus dem Urteil heraus nicht ersichtlich, sind Urteile an das Ausgangsgerichts zurückzuverweisen, wie das das OLG Hamm getan hat.
Tesla: Schwere Qualitätsmängel bei Neufahrzeug
Es ist wohl kein Einzelfall über den die Zeitschrift Focus berichtet. Ein Tesla-Kunde in Deutschland hatte nur solange Freude an seinem Model 3 Long Range bis er einstieg. Auffällig waren unterschiedliche Spaltmaße, ein „krummes“ Lenkrad, schlampige Lackierung. Und das bei einem Neufahrzeug, das über 50.000,00 EUR gekostet hat!
Mindestlohn für Strafgefangene?
Wohl eher nicht. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelte Ende April 2022 über die Gefangenenvergütung. Die Tendenz geht dahingehend, dass ein Mindestlohn im Gefängnis keine Grundlage hat. Die Arbeiterstrafgefangenen in der JVA dient vor allem der Resozialisierung und nicht dem beruflichen Einkommen. In der JVA ist ohnehin schon alles anders: "Kost und Logis" sind frei (ob man arbeitet oder nicht). Selbst wenn die bisherige Vergütung von oftmals knapp 2,00 € vielleicht etwas erhöht wird, wird der Mindestlohn dabei nicht herausschauen. Etwas anderes wäre vielleicht dann denkbar, wenn die Vergütung ganz und gar der Schadenswidergutmachung und Schadensregulierung dient. Dann hätte die Arbeit tatsächlich Mehrwert.
Gallo Suisse: Das Geschäftsmodel, das Vergasen von Tieren, ist …
… Tierquälerei. Die Produzenten von Gallo Suisse in der Schweiz setzen beim Töten männlicher Küken auf Gas. Diese Methode ist in der Schweiz nach wie vor erlaubt, nicht dagegen das Schreddern von männlichen Küken. Immerhin ist die mechanische Tötungsmethode seit Anfang 2020 verboten. Aber auch das Vergasen von männlichen Küken ist Tierquälerei. Der Schweizer Gesetzgeber schaut schweigend zu und hofft, dass bis Ende 2023 die Geschlechterbestimmung im Ei bis zum neunten Tag möglich ist und dann die männlichen Hühnerembryos aussortiert werden, bevor die Embryos heranwachsen.
Unwirksame „Abstellklausel“: BGH verurteilt Paketdienstleister DHL
Die Paketboten von DHL klingeln oftmals schon gar nicht mehr, sondern stellen die Ware einfach irgendwo (beispielsweise im Treppenhaus) ab. Über seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versuchte DHL bislang in der Rechtsfolge zu erreichen, dass damit das Paket als zugestellt gilt. Das geht aber gar nicht, sagt auch der Bundesgerichtshof. Er hält die Klausel für überraschend und unwirksam. Die Folge ist: Die Ware gilt in diesem Fall als nicht zugestellt. Das bedeutet im Klartext: Paketzusteller müssen künftig wieder durch Übergabe liefern.