Eine Zusammenfassung des Stern-Artikel vom 25.01.2024 „Staatliche Hinrichtung: Stickstoff statt Guillotine“

 

Die Todesstrafe gibt es in etwa 80 Ländern, und etwa ein Viertel von ihnen vollstreckt sie tatsächlich. Im Jahr 2022 wurden weltweit schätzungsweise 883 Menschen hingerichtet, wobei China die meisten Exekutionen durchführte, ohne genaue Zahlen zu veröffentlichen.

 

In Alabama stand erstmals eine Hinrichtung durch Stickstoff zur Debatte. Der Oberste Gerichtshof der USA entscheidet über die Zulässigkeit dieser Methode. In Japan wurde ein Mann zum Tode verurteilt, weil er 2019 einen Brandanschlag auf ein Animationsstudio verübte, bei dem 36 Menschen starben.

 

Die verschiedenen Arten der Hinrichtung sind erschreckend. Während die USA über Stickstoff reden, wird Japan für mögliche Todesurteile wegen Homosexualität kritisiert. Trotz internationaler Bemühungen bleibt die Todesstrafe in vielen Ländern bestehen, und die Diskussion darüber wirft immer noch grundlegende Fragen zu Menschenrechten auf.

 

  • Enthauptung: Einige Länder praktizieren Enthauptung als Methode, bei der der Verurteilte durch das Abschlagen des Kopfes getötet wird.

Im ersten Moment erscheint es logisch, die Frage zu bejahebn.

Aber sobald einem Angeklagten die Todesstrafe droht, kommen einige teure Aspekte ins Spiel. Die Gerichtskosten sind generell höher, da die meisten Häftlinge sich die Gerichtskosten und auch die Verteidiger nicht leisten können. Durch den Fachkräftemangel wird das Strafverfahren komplizierter und auch die Sicherheitsvorkehrungen müssen intensiviert werden. Unter anderem hat jede*r Angeklagte das Recht auf Berufung, dabei können wenige Stunden vor dem Gerichtstermin Beweise eingereicht werden, welche die Exekution noch stoppen kann. Durch all diese Faktoren summieren sich die Kosten.

 

Nach Angaben der DPIC (Death Penalty Infomation Center) führt die Todesstrafe zu erheblich Mehrkosten für Staat und Land als eine lebenslange HaftstrafeIn Kalifornien führte ein Bericht der Kommission an, dass das Justizsystem inklusiv der Todesstrafe jährlich um die 137 Millionen Doller kostet.

Wenn man sich die Todesstrafe hinwegdenkt, geht die Kommission von „nur“ 11,5 Millionen Dollar aus. Eine große Differenz.

 

In Alabama in den USA wurde vergangenen Freitag der Straftäter Kenneth Smith, welcher 1989 wegen Mord verurteilt wurde, als „Versuchsperson“ mit Stickstoff hingerichtet. Im Jahr 2022 sollte bei dem Verurteilten eine Exekution mittels einer Giftspritze durchgeführt werden, nachdem dies gescheitert ist, sollte durch der sogenannten Stickstoffhypoxie sein Tod herbeigeführt werden.

Dabei wird über eine Gesichtsmaske Stickstoff zugeführt, wodurch er keinen Sauerstoff mehr einatmen kann und erstickt.

Wie bei Kenneth Smith, gibt es öfter mal Fälle, bei denen eine Exekution aus verschiedensten Gründen schief geht.

Weil die Exekution mittels Giftspritze bei einem zum Tode verurteilten Straftäter gescheitert ist, soll der Mann nunmehr durch die Zufuhr von Stickstoff hingerichtet werden. Was bei Tieren funktioniert, soll auch bei den Menschen funktionieren. Die Anwälte des Delinquenten wollen dagegen vorgehen, weil sie befürchten, dass der Täter durch Stickstoff nicht einfach eingeschläfert wird, sondern vielmehr einen qualvollen Tod stirbt. Die Hinrichtunmg wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Im vergangenen Jahr wurden in den USA 24 Menschen hingerichtet. Der Münchener Merkur berichtet, dass die Zahl rückläufig sei, weil es an Fachpersonal für die Durchführung einer Giftinjektion fehlt und auch am Gift für die Spritze selbst. Denn viele europäische und USA-Amerikanische Pharmaunternehmen weigern sich, die für eine Giftinjektion benötigten Medikamente herzustellen oder zu liefern, deswegen wird alternativ vermehrt über Erschießungskommandos nachgedacht oder eben über Ersticken durch Stickstoffgas.

In den Versicherungsbedingungen der meisten Hausratsversicherungen ist festgelegt, dass ein Raub außerhalb des Versicherten nicht versichert ist. So hatte das OLG Hamm einen Fall zu entscheiden, indem der Täter dem völlig überraschten Versicherungsnehmer eine Schmuckkette vom Hals gerissen hatte. Dieser hatte den Verlust zunächst nicht einmal bemerkt. Das OLG lehnte einen Versicherungsschutz ab, denn das Abreißen der Kette sei keine Gewalt gewesen. Weder habe der Täter Widerstand überwinden müssen, noch sei das Anlegen und Verschließen einer Kette eine Art Diebstahlsicherung. Wäre der Versicherungsnehmer hingegen einen Schritt zurückgewichen, hätte die Sache schon anders aussehen können. So richtig überzeugend ist das Urteil nicht.

 

Wohnt man auf seinem eigenen Grundstück (nicht zur Miete!) und besitzt dabei einen Garten, darf man sein Haustier dort grundsätzlich begraben. Dies ergibt sich aus dem „Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz“ (TierNebG). Darin ergibt sich auch, dass es für Bestattungen von kleineren Tiere keiner Genehmigung bedarf. Bei größeren Tieren benötigt man jedoch die Erlaubnis des zuständigen Veterinäramts. Je nach Bundesland sollte beim zuständigen Veterinär- oder Ordnungsamt nachgefragt werden, was genau erlaubt ist und was nicht, denn in manchen Bundesländern ist auch das Begraben von kleinen Hunden oder Katzen im Garten nicht erlaubt.

 

Bei eigenen Bestattungen ist zu beachten, dass man das Haustier unter keinen Umständen in öffentlichen Parks, Feldern, Wiesen oder Waldstücken begraben darf. Dies wäre eine Ordnungswidrigkeit und hat Bußgelder zur Folge.

Zudem darf das Tier an keiner meldepflichtigen Krankheit gestorben sein. Bei einer Bestattung im Garten darf dieser nicht zu einem Wasser- oder Naturschutzgebiet gehören. Das Grab muss einen Abstand von ein bis zwei Meter von öffentlichen Wegen haben und eine Tiefe von mindestens einem halben Meter haben, in welchem das Tief dann mit reichlich Erde bedeckt werden muss, um zu verhindern, dass andere Tiere dieses aufspüren und ausgraben.