Es ist damit zu rechnen, dass viele Kommunen 2025 die Grundsteuer sowohl Verein genutzte als auch für fremd genutzte Grundstücke zum Teil massiv erhöhen. Viele Kommunen sind klamm und brauchen Geld.

 

Selbst wenn die Einspruchsfrist schon durch ist, kann sich ein nachträglicher Anspruch lohnen. Im Zweifel kann man Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.

 

Viele Bürger verstehen nicht, was die Bescheide ausdrücken hinsichtlich Grundsteuerwert, Bodenrichtwert oder Steuermeßbetrag. Wie wirkt sich das später aus? Warum ergehen die Bescheide nacheinander? Sind sie verständlich?

 

Zudem könnte sein, dass das neue Gesetz verfassungswidrig ist und später nur denen zugute kommt, die rechtzeitig Einspruch eingelegt haben.

 

siehe auch https://www.lawinfo.de/index.php/30-ausgewaehlte-rechtsgebiete/steuerrecht/1844-unbedingt-gegen-grundsteuerwertbescheid-und-grundsteuermessbescheid-einspruch-einlegen