RA Rafael Fischer | Gesellschaftsrecht

Ein Gesellschafter (K) einer Zwei-Personen-GmbH wollte den anderen Gesellschafter (B) ausschließen und dessen Geschäftsanteil abtreten lassen. Die Satzung der GmbH enthielt dazu keine Regelungen. Fraglich war, ob K berechtigt ist, diese Ausschließungsklage zu erheben.

 

Zur Entscheidung des BGH:


Der BGH stärkt die Rechte von Gesellschaftern in Zwei-Personen-GmbHs und stellt klar, dass Ausschließungsklagen nicht durch interne Blockaden verhindert werden können.

 

BGH, Beschluss vom 11.07.2023 - II ZR 116/21