Neues Korrekturinstrument: Abhilfeklage über die Verbandsklage
Qualifizierte Verbände, insbesondere Verbraucherzentralen, sollen gegen Unternehmen klagen können, die schadensersatzpflichtig oder sonst leistungspflichtig sind durch die sogenannte „Abhilfeklage“. Sie soll noch dieses Jahr gesetzt werden. Im Auge des Gesetzgebers sind Schadensersatzansprüche gegen Unternehmen bei Flugverspätungen, unzulässigen Kontogebühren oder mannigfaltigen Produktmängeln denkbar. Meist ist das Manko offensichtlich, die Unternehmen sitzen jedoch die Sache aus und hoffen, dass viele Verbraucher nichts unternehmen. Mit der Verbandsklage wird das anders: Jeder, der sich bis zu einem bestimmten Prozesstag (nach der ersten mündlichen Verhandlung) in das entsprechende Klageregister einträgt, kann dann bei einem Urteil profitieren und hat selbst einen vollstreckbaren Zahlungstitel in der Hand.
Zu „verbraucherfreundlich“ empfinden Kritiker das Gesetzesvorhaben. Dazu fällt aber nur ein: Verbraucherschutzklagen sind dazu da, um den Verbraucher zu schützen… und jetzt auch noch, um ihm zu seinem Recht zu verhelfen.
Alles neu macht der April!
Im April 2023 fallen nicht nur die restlichen Corona-Beschränkungen, am 01.04.2023 hat die von Arbeitnehmern lieb gewonnene telefonische Krankschreibung geendet. Der Invalide muss sich wieder zum Arzt quälen.
Bei der theoretischen Führerscheinprüfung kommen neue Fragen hinzu, 44 an der Zahl. 21 davon befassen sich mit Grundwissen, die weiteren 23 Fragen beziehen sich auf die Führerscheinklasse B. Zuletzt kamen Führerscheinprüfungen ins Gerede wegen der hohen Durchfallquote von weit über 30 %.
Wie lange dauert eine Pandemie?
Zum 08.04.2023 entfallen nach dem Infektionsschutzgesetz § 28 b sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen. Zu diesem Termin fallen auch die letzten Masken-Pflichten als auch Einreisebeschränkungen aufgrund Corona. Damit bewahrheitet sich unsere Annahme in unserem Corona-Ticker vom 26.04.2020: Die Pandemie wird 1000 Tage dauern oder drei Jahre. 1000 Tage sind jetzt rum. Drei Jahre auch.
3 Jahre zurück: https://www.lawinfo.de/index.php/8-ausgewaehlte-rechtsgebiete/allgemein/1060-die-pandemie-wird-3-jahre-dauern-oder-1000-tage
Gericht verhängt Grill-Limit
Weil ein Nachbar im Sommer fast täglich auf seiner Terrasse gegrillt haben soll, wurde er von einem Rentner aus Bad Tölz verklagt und das mit Erfolg.
Das Landgericht München hat nun die Grillambitionen des Nachbars stark eingeschränkt. Danach darf er im Monat nur noch 4-mal grillen und am Wochenende nicht an zwei Tagen hintereinander. Anderenfalls droht dem Grillfreund ein Ordnungsgeld.
UN-Abkommen zum Schutz der Weltmeere
Derzeit wird nur ein Prozent der Hochsee, wie rund 60 Prozent der Weltmeere bezeichnet werden, durch internationale Abkommen geschützt. 59 Prozent der Ozeane sind damit rechtsfreier Raum.
Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace bestanden aufgrund möglicher Gefahren wie Überfischung und Erderwärmung schon lange auf einen besseren Schutz der Weltmeere.
Die UN-Mitgliedstaaten haben sich deswegen nach 15 Jahre andauernden Verhandlungen und nach einer langen Sitzung von fast 40 Stunden auf ein Abkommen zum Schutz der Weltmeere geeinigt, nach welchem in Zukunft mindestens 30 Prozent der Ozeane Schutzgebiete werden sollen.
Außerdem wurde ein Verfahren festgelegt, um Aktivitäten in den Meeren wie Expeditionen auf ihre Umweltverträglichkeit hin zu prüfen. Damit soll die Artenvielfalt der Ozeane unter internationalen Schutz gestellt werden.