Für das Gefängnis ist man nie zu alt. Es gibt grundsätzlich keine Haftverschonung wegen eines hohen Alters.
Bis vor einigen Jahren war die Justizvollzugsanstalt Singen der einzige Seniorenknast in Deutschland. Zwischenzeitlich richten alle Bundesländer Seniorenabteilungen ein oder weiten sie aus. Die Zahl der Häftlinge über 60 Jahre steigt seit Jahren an. Waren es vor der Jahrtausendwende noch zwei Prozent, sind es heute fast fünf Prozent der Strafgefangenen, Tendenz steigend. Die größte Gruppe sitzt wegen Betruges oder artverwandter Delikte ein. Gewalt- und Hoheitsdelikte lassen im Alter oftmals nach.
Ursache für den steigenden Anteil an Senioren ist zum einen, dass die Altersgruppe der geburtenstarken Jahrgänge die Alterspyramide etwas auf den Kopf stellt, zum anderen werden Kranke heutzutage in der Justizvollzugsanstalt oftmals nicht schlechter behandelt als „draußen“. Während schwere Diabetes, Herzprobleme usw. früher nicht selten einen Haftverschonungsgrund darstellten, haben viele Justizvollzugsanstalten ihre ärztliche Betreuung zwischenzeitlich den Bedürfnissen der Haftpersonen angepasst. In Baden-Württemberg gibt es das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg, ein Krankenhaus für Gefangene.
Ansprechpartner für Haftunterbringung und Haftbedingungen ist in unserer Kanzlei RA Michael Schmid. Eine Erstkontaktaufnahme ist möglich unter 07531/59 56-13.