Eine junge Autofahrerin (damals 19 Jahre alt) war auf einer Bundesstraße in Baden-Württemberg unterwegs und versuchte 2 Nachrichten auf Whats-App zu versenden. Diese Unaufmerksamkeit kostete einem Radfahrer das Leben. Ein Zweiter wurde schwer verletzt. Die Verkehrsteilnehmerin war Fahranfängerin und war wegen fahrlässiger Tötung und versuchtem Mord durch Unterlassen angeklagt worden, weil sie nach dem Unfall zunächst weitergefahren ist und sich erst tags darauf bei der Polizei gemeldet hat. Das Landgericht Stuttgart hat die junge Frau zu einer 2-jährigen Bewährungsstrafe nach Jugendstrafrecht verurteilt.
Das Urteil stieß bei einem Großteil der Bevölkerung auf Unverständnis. Viele hielten die Strafe für zu Milde. So sah es auch die Staatsanwaltschaft und hat beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat nun festgestellt, dass das Urteil nicht „zu unangemessen mild“ sei.
Hintergrund könnte sein, dass die Frau Mutter einer kleinen Tochter ist, aber auch weil der Blick auf das Smartphone heute Gang und Gäbe ist. Mehr als 50 % der Bevölkerung benutzt ein Smartphone. Einer Studie der Universität Bonn zufolge schauen Jugendliche zwischen 17 und 23 Jahren alle 7 ½ Minuten auf ihr Smartphone. Daher kommt auch der Begriff „Generation Kopf unten“ oder „Generation Wisch und Klick“.
Gerade deshalb meinen Viele, dass man bei solchen schwerwiegenden Folgen ein Signal setzen muss, was die Richter am Bundesgerichtshof wohl so nicht gesehen haben. Entscheidend dürfte viel mehr der Umstand gewesen sein, dass eine Freiheitsstrafe nur dann zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wenn die ausgesprochene Strafe eine Haftdauer von 2 Jahren nicht überschreitet. Die Staatsanwaltschaft forderte nämlich 3 Jahre Haft. Eine solche Strafe hätte nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können. Der Vorfall war für die Radfahrer ein großes Unglück, für die Autofahrerin „Glück im Unglück“.
[Quelle: Bundesgerichtshof, 4 StR 142/16, Beschluss vom 04.08.2016; Universität Bonn, Pressemitteilung 09/2014]