Die jüngsten Beispiele zeigen es: Eher nein. So war Gil Ofarim schlecht beraten, als er am dritten oder vierten Prozesstag plötzlich ein kurzes schmales Geständnis abgab. Zwar wurde das Verfahren gegen Geldauflage vorläufig eingestellt. Mit dem begründungsarmen Geständnis hat sich der Angeklagte aber dermaßen demontiert, dass er sich hiervon kaum wird erholen können und zudem gegenüber der Hotelgruppe nunmehr einer Millionenklage ausgesetzt sein könnte.

 

Ebenfalls schlecht beraten oder gar nicht beraten oder gar beratungsresistent ist der ehemalige Nationaltorhüter Jens Lehmann. Der hat sich geäußert und versucht sich im Juristischen. Da wundert es nicht, dass die Boulevardpresse titelt: „Jens Lehmann ging mit der Kettensäge zum Heckenschneiden“. Das wird nicht gut gehen.

 

Obwohl es eine der Kernaufgaben der Verteidigung ist, wird selbst in großen Prozessen manchmal vernachlässigt, ob und wann der Angeklagte etwas dazu sagt oder ob er sich überhaupt äußert. Die Erfahrung zeigt, dass es in der Regel richtig schlimm wird, wenn sich ein Angeklagter im Strafprozess selbst äußert.

 

Im Zivilprozess überlässt jede Partei den Sachvortrag den Anwälten, die die Schriftsätze einreichen. In den höheren Instanzen darf die Naturpartei gar nicht selbst reden. Damit werden unüberlegte Sätze und falsche Eindrücke vermeiden. Im Strafrecht könnte die besonnene Partei ebenso reagieren, tut es aber oft nicht und dann nicht ausreichend ausgewogen. Zudem machen viele Angeklagte nur wenn sie persönlich unter Druck stehen, einen miserablen persönlichen Eindruck. Das liegt daran, dass das Geständnis oder was auch sonst immer kommt, im Vorfeld nie geübt wird, auf eine überzeugende Darlegung von der Verteidigung im Vorfeld ganz verzichtet wird. In dem Moment lässt man den Angeklagten allein sein Grab schaufeln.

 

Verteidiger, die das nicht berücksichtigen, sollte man dringend meiden. Keiner braucht einen Verteidiger, der einen im entscheidenden Moment alleine lässt. Eine richtige Verteidigung beginnt mit der Auswahl des richtigen Verteidigers.