Wenigstens berichtet ntv, dass die Polizei von einem illegalen Rennen ausgeht. Dabei hat der Todesfahrer einen sechsjährigen Jungen erfasst und gegen eine Bushaltestelle geschleudert. Das Kind starb kurz darauf im Krankenhaus. Die Polizei ermittelt gegen den Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Von beiden Fahrern beschlagnahmte die Polizei den Führerschein. Das war es bislang.
Warum wird nicht auch hier wegen Mord ermittelt? In geschlossenen Ortschaften darf man deshalb nicht mehr als 50 km/h fahren, weil dort jederzeit auch Kinder unterwegs sind. Fahrlässige Tötung kommt deshalb eigentlich nur in Frage, wenn der Todeslenker sich innerhalb der zulässigen Geschwindigkeit gehalten und nicht rechtzeitig reagiert hat. Die Presseartikel hierzu erwecken einen solchen Eindruck gerade nicht. In fast jedem anderen Land sitzt man danach in Untersuchungshaft. Nicht jedoch in Deutschland, wenn man einen festen Wohnsitz vorweisen kann. Anscheinend gibt es nicht einmal einen Haftbefehl. Anscheinend gibt es nicht einmal eine Kaution, die zur Schadenswiedergutmachung zu hinterlegen ist. Anscheinend muss allein die Haftpflichtversicherung für den Schaden und die Opferentschädigung aufkommen. Wahrscheinlich werden die Versicherungsprämien nächstes Jahr wieder leicht steigen.