Ein 26-jähriger Österreicher muss „lebenslänglich“ hinter Gitter, weil er in seiner Heimatstadt Kitzbühel fünf Menschen ermordet hat, nachdem seine Freundin mit ihm Schluss gemacht. Das Landgericht Innsbruck erkannte nun auf kaltblütigen Mord und attestierte dem Täter volle Schuldfähigkeit.

 

Praktisch lebenslänglich nicht lebenslang. Lebenslang dauert in Österreich im Schnitt 21 Jahre. 532 Mörder wurden in den vergangenen 15 Jahren in Österreich vorzeitig „bedingt“ aus der Strafhaft entlassen. Frühestens nach 15 Jahren können verurteilte Straftäter vorzeitig auf Bewährung entlassen werden, wenn sie dann nicht mehr als gefährlich gelten. Diese Perspektive dämpft das Gewaltpotenzial im Gefängnis.

 

Auch in Deutschland kann ein Mörder nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden, wenn er sich zu der Tat bekennt, sich mit der Tat auseinandersetzt, im Gefängnis nicht wieder auffällig wird und künftig als ungefährlich gilt. Gäbe es diese Option nicht, wäre nach Ansicht von Fachleuten die Gewaltbereitschaft im Gefängnis nicht mehr beherrschbar, wenn Gefangene absolut keine Chance mehr hätten, jemals wieder in Freiheit zu kommen.

Es stellt sich natürlich auch die Frage ob eine Haftentlassung nach möglicherweise 15 Jahren angemessen erscheint im Hinblick auf einen Mord. Soll verhindert werden, dass ein Täter vor Ablauf von 15 Jahren frei kommt, kann das Gericht im Urteilsspruch ausdrücklich "die SChwere der Schuld feststellen". Dann kommt nach 15 Jahren auch noch etwas oben drauf.

 

Allerdings verstirbt jeder Dritte Häftling, der lebenslang erhalten hat, hinter Gefängnismauern.