Während in anderen europäischen Ländern die einvernehmliche Scheidung teilweise ohne Gerichtsbeteiligung, unkompliziert und für jeweils € 100,00 möglich ist, gibt es die Vision Scheidung light in Deutschlang (noch) nicht. Auch wenn sich die Ehepartner in allen Punkten einig sind, muss der Scheidungsantrag dem Familienrichter vorgelegt werden. Der prüft nochmals nach. Das ist auch nicht verkehrt, weil viele Entscheidungen oder unterlassene Entscheidungen Folgen haben können, die die Parteien oftmals noch gar nicht selbst übersehen (Testament, Lebensversicherung usw.).
Sind sich die Scheidungswilligen einig, können sie mit dem richtigen Berater (Anwalt) verfahren und Terminierung forcieren. In der Regel geschieht dann alles in einem Gerichtstermin binnen einer halben Stunde. Da bleibt dann oftmals noch Zeit, hinterher zusammen ein Gläschen Sekt trinken zu gehen, um auf die neu gewonnene Freiheit anzustoßen. Unsere Kanzlei berät und vertritt in verschiedensten Scheidungsauseinandersetzungen. Nicht selten und immer öfter kann das Scheidungsverfahren ohne Streit und zielführend für die Mandanten „gemanagt“ werden.