Wird ein Erbe nach Verteilung des Nachlasses von einemPflichtteilsberechtigten auf Auszahlung seines Pflichtteils in Anspruchgenommen, so kann der in Anspruch genommene Erbe von denanderen Miterben auch noch 10 Jahre nach dem Erbfall anteiligenAusgleich verlangen.

So die Entscheidung des 12. Zivilsenats desOberlandesgerichts (OLG) Oldenburg (12 U 3/09). Hintergrund der Entscheidung ist folgender Fall: Die Erblasserinverstarb im Jahr 1999 und wurde von ihrer Tochter und ihren beidenEnkeln beerbt. Der Nachlass betrug über 300.000 €. Erst nachAufteilung des Nachlasses meldete sich eine weiterer Sohn derErblasserin und verlangte von dem Kläger seinen Pflichtteil von rund66.000,- €. Der Kläger wurde im Rahmen eines anderweitigenRechtsstreits zur Auszahlung des Pflichtteils verurteilt. Vier Jahrspäter verlangte der Kläger von seiner Schwester, die 1999 Miterbingeworden war, den anteiligen Ausgleich des an den Sohn derErblasserin gezahlten Pflichtteils. Diese meinte aber, der Anspruchsei lange verjährt.

 

Das Landgericht Oldenburg hatte die Klage abgewiesen, weil es dieAusgleichsansprüche des Klägers als verjährt angesehen hat. Auf dieBerufung des Klägers hat das Oberlandesgericht entschieden, dasses sich bei dem Ausgleichsanspruch um einen erbrechtlichbegründeten Anspruch handelt, der einer 30-jährigen Verjährungsfristunterliegt. Maßgebliche erbrechtliche Verhältnisse könnten oftmalserst geraume Zeit nach dem Erbfall geklärt werden.

 

[PM OLG vom 27.05.2009]