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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht für eine COVID-19-Impfung abgelehnt. Die Pflicht betrifft Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich, die entweder geimpft, genesen oder aus medizinischen Gründen von der Impfung befreit sein müssen. Die Beschwerdeführenden sahen darin eine Verletzung ihrer Grundrechte, insbesondere auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG).

Das Gericht bestätigte, dass die Regelung in diese Grundrechte eingreift, sie aber zum Schutz vulnerabler Gruppen gerechtfertigt ist.

Es betonte die besondere Schutzpflicht des Staates gegenüber gefährdeten Personen, für die eine COVID-19-Infektion ein hohes Risiko darstellt. Der Gesetzgeber habe einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Beschäftigten und dem Schutz der Patienten gefunden. Die Impfpflicht stelle keinen direkten Impfzwang dar, sondern lediglich eine berufliche Zugangsvoraussetzung.

Daher wurde die Verfassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen.

 

BVerfG zum zum Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -

siehe hierzu auch Pressemitteilung - Nr. 42/2022 vom 19. Mai 2022 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/04/rs20220427_1bvr264921.html?nn=68080