Toilettengang 1 €: Sanifair verhält sich mehr als unfair
Der Betreiber Tank & Rast zockt die Reisenden ab: € 1,00 pro Toilettengang. Wenn ein Flix-Bus vorbeikommt, sind das schnell mal € 100,00 . Jahn Böhmermann nimmt in seiner Satiresendung ZDF Magazin Royale die Autobahnraststätten aufs Korn. Dabei ist das gar nicht lustig. Der Bund hat 1998 die deutschen Raststätten privatisiert und für 1,2 Milliarden DM verkauft. Der Markt sollte Angebot und Nachfrage regeln. Zwischenzeitlich gehören der Firma Tank & Rast 412 von 442 Raststätten, das ist ein eindeutiges Monopol. Und Tank & Rast versucht zwischenzeitlich auch die etwas abgelegenen Autohöfe dazu zu bekommen. Wenn man auf die Toilette muss, ist das eine "Zwangslage" - anders als Hungergefühl. Diesen Umstand nutzen Sanifair und Co aus.
Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder
Der für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass der in Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19.8.1969 (NEhelG a.F.) festgeschriebene Ausschluss vor dem 1.7.1949 geborener nichtehelicher Kinder vom Nachlass des Vaters für vor dem 29.5.2009 eingetretene Erbfälle weiterhin Bestand hat.
Behandlungsdokumentation: Keine positive Beweisvermutung
Ein Assistenzarzt und eine in einem Krankenhaus betriebene Frauenarztpraxis wurde von einer Kranken- und Pflegekasse auf Schadensersatz verklagt.
Ein Behandlungsfehler im Jahr 2009 sei die Ursache.
Eine hochschwangere Frau bewegte sich am Tag der Geburt um 11:00 Uhr in die Klinik und musste sich auf 20:15 Uhr einem Notkaiserschnitt unterziehen, obwohl der pathologische Befund -welcher von einer Beleghebamme per CTG gemessen wurde- bereits um 15:55 Uhr als hochpathologisch eingestuft worden ist. Das ungeborene wurde leblos auf die Welt gesetzt, musste reanimiert werden und trägt seitdem irreversible Hirnschädigungen.
Kausal für den Zustand des Neugeborenen sei die Unterlassung des Arztes.
Kein Zerrüttungsprinzip im Mietrecht
Im Mietrecht gibt es grundsätzlich kein Zerrüttungsprinzip.
Was im Familienrecht gilt und auch im Arbeitsrecht eine Rolle spielt, tut das offensichtlich nicht im Mietrecht. Haben sich die Mietparteien „auseinandergelebt“ oder sprechen sie sogar von einem „zerrütteten Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter“ reicht dies ohne besonderes pflichtwidriges Verhalten des Mieters nicht für eine fristlose Kündigung aus. In dem entschiedenen Fall haben die Parteien über alles gestritten, insbesondere auch über die falsche Befüllung von Mülltonnen. Das endete schlussendlich in einer Beleidigung durch den Vermieter und einer daraufhin erfolgten Strafanzeige.
So etwas lies der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs nicht als fristlose Kündigung durchgehen. Eine Zerrüttung des Mietverhältnisses reicht grundsätzlich nicht aus, es muss eine besondere Verfehlung im Einzelfall hinzukommen.
[BGH, Urteil vom 29.11.2023, Az. VIII ZR 211/22]
Am 18. Februar 1949 - gestern vor 75 Jahren – wurde in der Bundesrepublik Deutschland die letzte Hinrichtung durchgeführt
Der rechtskräftig wegen Raubmord verurteilte Richard Schuh wurde in Tübingen enthauptet. Nur 95 Tage später wurde in der Bundesrepublik Deutschland die Todesstrafe abgeschafft. Auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) erfolgt die letzte Hinrichtung 1981 noch 166 Hinrichtungen. Werner Teske, Hauptmann des Ministeriums für Staatssicherheit war 1981 rechtswidrig wegen vollendeter Spionage und versuchter Fahnenflucht verurteilt und am 26. Juni 1981 in Leipzig hingerichtet worden. Das war die letzte Vollstreckung eines Todesurteils in der DDR und auf deutschem Boden. Auf Wikipedia sind in einer Liste von in der DDR hingerichteten Personen sämtliche Opfer mit ihrem Schicksal namentlich benannt.