THC-Grenzwerte im Straßenverkehr
Der Bundestag hat inzwischen beschlossen, dass der Besitz und der Anbau von Cannabis ab dem 1. April legal sind. Doch was bedeutet das für die Teilnahme von Konsumenten am Straßenverkehr? Tetrahydrocannabinol (THC) ist die im Hanf enthaltene psychoaktive Substanz, sodass der THC-Wert im Blut maßgeblich für die Fahrtüchtigkeit und daher ausschlaggebend für die Teilnahme am Straßenverkehr ist.
Der derzeitige Grenzwert, ab der von einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit ausgegangen wird, liegt bei 1,0 ng/ml Blutserum. Verkehrsrechtler und Rechtsmediziner fordern schon seit längerem die Anhebung dieser Grenze. Moniert wird, dass der aktuelle Grenzwert derart niedrig liege, dass er zwar den Nachweis des Cannabis-Konsums ermögliche, jedoch nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulasse. Wer den Grenzwert von derzeit 1,0 ng/ml überschreitet, dem drohen bis zu € 3.000,00 Geldbuße, bis zu drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte in der Flensburger Datei.
Das Pflichtteilsrecht - Teil 1
(1.) Das deutsche Recht kennt kein Noterbrecht oder Zwangserbrecht wie z.B. die Schweiz; es gibt den nächsten Angehörigen nur einen Anspruch auf Zahlung in Höhe der Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils.
(2.) Pflichtteilsberechtigte sind die Abkömmlinge, der Ehegatte und die Eltern des Erblassers sowie der eingetragene Lebenspartner (§ 10 Abs. 6 LPartG), nicht aber Großeltern oder Geschwister.
Das Pflichtteilsrecht - Teil 2
(12.) Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch, der mit dem Erbfall entsteht und vererblich und übertragbar ist (§ 2317 BGB). Der Anspruch verjährt in drei Jahren (§ 2332 BGB). Der Anspruch kann nicht ausgeschlagen, wohl aber durch Erlassvertrag gem. § 397 BGB beseitigt werden.
Das Pflichtteilsrecht - Teil 3
(19.) Schuldner der Pflichtteilsergänzung sind grundsätzlich der Erbe bzw. die Miterben als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB). Ist der Erbe aber selbst pflichtteilsberechtigt, so kann er aber die Ergänzung, die ein (anderer) Pflichtteilsberechtigter von ihm verlangt, insoweit verweigern, dass ihm sein eigener Pflichtteil einschließlich der Ergänzung verbleibt (§ 2328 BGB).
Kann man Kriminelle an ihrem Aussehen erkennen? Wenn einer bspw. aussieht, wie der Sohn von Adolf Hitler
Das behaupten zwei chinesische Forscher, Xiaolin Wu und Xi Zhang, die einen Algorithmus entwickelt haben, welcher Verbrecher erkennen soll. Dazu legten sie nun eine Studie vor, die verblüfft:
Bei knapp 1700 Passfotos von Männern zwischen 18 und 55 Jahren war die Hälfte bekanntermaßen verurteilte Kriminelle, die anderen nicht. Die Forscher gaben diese Daten ein und berechneten als besondere Merkmale, beispielsweise Lippenform, Augenabstand, Verhältnis Nasenbreite zum Mundwinkel, Abstand zu den Ohren usw. In einem zweiten Schritt sollte nun der Algorithmus aus 186 Passbildern die Straftäter herausfiltern. Das Erstaunliche war: Die Trefferquote lag bei 90 %. Selbst wenn die Studie als klein und überschaubar gilt, lässt das Ergebnis doch aufhorchen. Und vielleicht ist es viel einfacher bei Männern, den Verbrecherinstinkt zu erkennen, als bei Frauen. Dort wurde eine solche Untersuchung noch nicht gemacht. Bezüglich Männer sei die Rechnerleistung ganz einfach. Menschen, die sich gesetzestreu verhalten, haben normalere Gesichter. Verbrecher weisen dagegen im Gesicht Auffälligkeiten und ungewöhnliche Maße auf.