Am 11. April hatten wir auf dieser Plattform berichtet, dass unserer Auffassung nach das Verbot von Öl- und Gasheizungen in der bisherigen Ausgestaltung verfassungswidrig wäre. Dieser Rechtsauffassung springt der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a. D., Ferdinand Kirchhof, nun bei. Die bisherige Novelle in Gesetzesform wäre für den Fachmann ein „gesetzgeberischer Unfall“. Auch er sieht Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz und stellt die Frage, ob solche einschneidenden Maßnahmen nicht unverhältnismäßig im Hinblick auf das Eigentum sind.
Das gilt umso mehr, als eine parlamentarische Anfrage an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ergeben hat, dass die geplante Installation von 6 Millionen Wärmepumpen bis 2030 lediglich 1,4 % CO2-Emissionen im Vergleich zu heute einspart. Offensichtlich wollen die Grünen schnell einen klimaschonenden Effekt vorweisen. Offensichtlich wird dabei „weggedrückt“, dass das Verhältnis von Aufwand und Ertrag gar nicht stimmt.
80-jährige zu fördern, 79-jährige nicht wird nicht zulässig sein, ebenso wenig wird den Gleichheitsgrundsatz gerecht, wenn Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wegen der Sorge aus Überforderung vorläufig ausgenommen werden.
Nicht nur wegen der Trauzeugen-Affäre hat Minister habe die falschen Leute, sind einfach in ihrer Ideologieblase gefangen und damit für das Gesetzesvorhaben ungeeignet.
Interview mit Ferdinand Kirchhof in der Welt: https://www.welt.de/finanzen/immobilien/plus245315668/Wir-koennen-nicht-vor-die-Wahl-stellen-Wohnung-kalt-oder-Wohnung-klimaneutral.html?source=puerto-reco-2_ABC-V23.B_TRENDSCORE3
Unser Beitrag vom 11.05.2023: https://www.lawinfo.de/index.php/35-ausgewaehlte-rechtsgebiete/who-is/1781-das-geplante-verbot-von-oel-und-gasheizungen-ist-in-der-jetzigen-ausgestaltung-verfassungswidrig?tmpl=component&print=1
Hintergründe zu Habecks Verhalten: https://www.lawinfo.de/index.php/35-ausgewaehlte-rechtsgebiete/who-is/1782-update-warum-haelt-habeck-so-krampfhaft-an-graichen-fest?tmpl=component&print=1